vor der benachbarten Datenwaffe in der Kärntner Straße 28 in 9900 Lienz / Osttirol
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der Kärntner Straße 28 in 9900 Lienz bin ich, Wolfgang Stangl, für das Objekt der Trafik Stangl für den Datenschutz und die damit verbundene Überwachung zuständig und verantwortlich. Der Zweck dieser Überwachungsanlage ist, wie bei allen Überwachungssystemen von STANGLSOFT, klar definiert und dient ausschließlich der Aufklärung von möglichen Straftaten aufgrund des besonderen Gefahrenpotentials, dem eine Trafik unterliegt.

Da es an dieser Adresse zu zahlreichen Besitzstörungsverfolgungen gekommen ist, die rechtlich sehr viele Fragen und Verstöße aufwerfen und viele meiner Bemühungen und Urgenzen bei den Behörden bisher erfolglos geblieben sind, informiere ich hier die Öffentlichkeit und gebe Ihnen einen Einblick in die Besitzstörungsmethodik und den Datenschutzgau, der sich an dieser Adresse durch die Bedrohung mit der nachbarlichen Datenwaffe (Videokamera) abgespielt hat!
Der Einfachheit halber wird im folgenden Text das Grundstück in meiner Zuständigkeit und datenschutzrechtlichen Verantwortung als „unser Grundstück“ bezeichnet.

HINWEIS: Bitte fahren Sie nicht in die Einfahrt und halten Sie diese frei.
Fahren Sie nicht auf das Grundstück des Wiener Eigentümers, das sich außerhalb des Fotos links von der Einfahrt befindet, es sei denn, Sie sind dazu berechtigt.
Wenn auch Sie Ihre Privatsphäre schützen wollen oder sogar von dieser Überwachung betroffen sind, finden Sie unter HILFE weitere Möglichkeiten.
Eine stark gekürzte Zusammenfassung der bisherigen Entwicklung.
Im Spätsommer 2020 wurde mir bekannt, dass seitens eines Wieners und seiner anwaltlichen Vertretung Besitzstörungsdelikte im Umfeld der Trafik verfolgt wurden. Ich habe den Wiener Eigentümer des Nachbargrundstückes in Lienz darauf hingewiesen, dass es zu keinen Verwechslungen mit unserem Grundstück kommen darf und dass sein Grundstück entsprechend gekennzeichnet und die darauf befindlichen öffentlichen Abfallsammelbehälter der Stadtgemeinde entfernt werden müssen, bevor er Besitzstörungsverfahren einleitet.
Wir einigten uns im Oktober 2020 darauf, dass die Betreibungen bis zur Nachholung diverser Maßnahmen eingestellt werden.
Wie sich herausstellte, wurde mein Einwand ignoriert und die Verfolgung wegen Besitzstörung mit der Verwertung der auf unserem Grundstück befindlichen Personen und einer Kostenforderung in Höhe von EUR 265,30 rigoros fortgesetzt. Nachdem ich den Wiener und die Anwaltskanzlei auf die Verwechslungsgefahr mit unserem Grundstück hingewiesen hatte und erstmals Einsicht in die Bilder der Nachbarschaftsüberwachung nehmen konnte, die unser Grundstück und die öffentlichen Flächen umfasste und mit der hohe Umsätze erzielt wurden, erstattete ich Ende 2020 Anzeige bei der Behörde.
Aufgrund der Tatsache, dass ich die Anwaltskanzlei des Wieners schriftlich darauf hingewiesen habe, dass die unsichtbare Grundstücksgrenze nicht erkennbar ist und ein Außenstehender die Beschilderung an unserer Einfahrt damit verwechseln könnte und sich die Geldforderung und Unterlassung auch auf unser Grundstück beziehen könnte und der Wiener sich nicht an unsere Vereinbarungen gehalten hat und wir danach die ersten Bilder der illegalen Überwachung zu sehen bekamen, war ich überzeugt, dass hier betrügerische Absichten vorliegen (siehe Fallbeispiel weiter unten). Ich erinnere mich noch gut an das Gespräch mit dem Wiener, bei dem ich schon stutzig wurde, als ich ihn auf die öffentlichen Container der Stadt hinwies und er mir entgegnete: "Das weiß doch keiner".
Durch die juristische Begleitung weiß man doch genau über die Rechtslage Bescheid!
Im Laufe des Jahres 2021, in dem es zu zahlreichen Verfolgungen von Personen auf unserem Grundstück kam, musste ich leider feststellen, dass meine Anzeige von der Behörde nicht weiter behandelt wurde. (Die Behörde hat mich darüber nicht einmal informiert, erst auf telefonische Nachfrage im Sommer 2021 wurde uns dies mitgeteilt).

Im Herbst 2021 wurden die öffentlichen Container, die bis dahin auch rechtswidrig in die Überwachung des Wieners einbezogen waren, vom Amt für Umwelt und Zivilschutz entfernt. Unter erneutem Hinweis auf unsere Persönlichkeitsrechte konnte ich schließlich Ende 2021 erreichen, dass die Überwachungskamera (Datenwaffe), die vom Nachbarhaus auf die Kärntner Straße, unser Grundstück und unsere Einfahrt gerichtet war, von dort weggeschwenkt wurde und endlich nicht mehr unser Grundstück und den öffentlichen Straßenraum überwachte.
Als der Wiener dann im Frühsommer 2022 die Datenwaffe von seinem Nachbargrundstück in Lienz wieder auf unser Grundstück und den öffentlichen Straßenraum richtete, wandte ich mich mit einer Beschwerde und Anzeige an die Datenschutzbehörde.

Nur aufgrund meiner „persönlichen Betroffenheit“ wurde der Beschwerde nachgegangen und im Frühjahr 2023 erließ die Datenschutzbehörde den Bescheid über die Rechtsverletzung. Die Rechtslage zu derartigen Verstößen ist eindeutig (siehe zum Thema), der Datenschutzbehörde wurden Beweise vorgelegt und ich habe in einer Stellungnahme auf die Täuschungen und Lügen des Wieners bei den Ermittlungen hingewiesen. Eine Abstrafung seitens der Behörde erfolgte nicht.
Da der Wiener dem Leistungsauftrag der Datenschutzbehörde nur unzureichend nachkam, die eingesetzte rechtswidrige Überwachung behördlich festgestellt wurde und mir seine Täuschungen und die Methodik der vorangegangenen Besitzstörungsmasche mittlerweile weitgehend bekannt waren, wandte ich mich im Herbst 2023 neuerlich an die Staatsanwaltschaft Innsbruck.
Als zuständiger Datenschutzverantwortlicher für den Bereich der Trafik habe ich die Gesetzesverletzungen im Detail formuliert und auch Anträge gestellt, unter anderem auf Information der Betroffenen und auf Entfernung dieser Videokamera/Datenwaffe (siehe Gesetze).
Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin jedoch die Einstellung des Verfahrens. Ich habe auch auf meine erheblichen Zweifel an einer objektiven, unparteiischen und unbeeinflussten Beweisaufnahme und auf meine erheblichen Bedenken hingewiesen, dass die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft unvernünftig und willkürlich ist. Ebenso auf das Recht auf persönliche Freiheit, das Recht auf Datenschutz, das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und das Recht auf ein gerichtliches Urteil.
Trotz alledem wurde ich schließlich im November 2024 über die Einstellung des Verfahrens informiert.
Interessant ist, dass ich in der Korrespondenz während des Verfahrens mehrfach Akteneinsicht beantragt habe. Diese wurde mir aber erst nach der Einstellung gewährt. Auf den Inhalt meiner Anzeige wurde größtenteils nicht eingegangen und auf die darin enthaltenen gravierenden Fehler, Falschaussagen und Mängel in den Unterlagen kann ich nun nicht mehr reagieren, da meine Meldung des Sachverhaltes somit für die Justiz abgeschlossen ist.
Im Dezember 2024 wandte ich mich an die Volksanwaltschaft, die im Jänner 2025 das Bundesministerium für Justiz wegen dieser Ungereimtheiten bei der Akteneinsicht kontaktierte.
Ende Februar 2025 teilte mir die Volksanwaltschaft mit, dass ein Versäumnis vorliege, weil dies von der Bezirksanwältin und der Aufsichtsstaatsanwältin übersehen worden sei. Die Diensstellenleiterin bedauere auch die lange Bearbeitungsdauer.
Handelt es sich hier vielleicht um dieselbe Bezirksanwältin, die im Mai 2022 in einem anderen Einzelverfahren die Staatsanwaltschaft als Anklägerin gegen den genannten Wiener vertrat und Zeugenbeweise, die den Wiener belasten könnten, ablehnte? (Wohlgemerkt, das war genau zu dem Zeitpunkt, als die Datenwaffe von unserem Grundstück weggeschwenkt wurde - nach dieser Verhandlung wurde die Kamera wieder auf unsere Einfahrt und die öffentliche Straße gerichtet).
Über diese Verhandlung, an der ich aus Betroffenheitsinteresse als stiller Zuhörer teilgenommen habe und bei der ich einige bewusste Lügen seitens der anwaltlichen Vertretung wahrgenommen habe, habe ich die Datenschutzbehörde bereits in einer Stellungnahme informiert und auf mögliche Freunderlwirtschaft im Gerichtssaal hingewiesen. Die Beweise gegen den Wiener wurden mit den Worten "Wir haben alles, was wir brauchen" abgetan und das verhandelte Gesetz sehr eigenwillig interpretiert. Mauschelei und Rechtsbeugung? - Liegt hier auch Amtsmissbrauch vor?

Im März 2025 wurde das Bundesministerium für Justiz mit meinen Vorwürfen der Mauschelei und der Rechtsbeugung konfrontiert und um Stellungnahme ersucht. Dabei wurde auch auf das fehlende Beweisblatt im Akt, die Nichtaufnahme bestimmter Inhalte meiner Anzeige, auf die unrichtige Darstellung der Örtlichkeit und andere Mängel im Akt sowie das bewusste Wegschauen der Staatsanwaltschaft hingewiesen.
Zeitgleich wurde diese Publikation veröffentlicht. Sie dient der Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen.
…
(…. Fortsetzung folgt ….)
Fallbeispiel – rechtswidrige Videoüberwachung mit Auswertung
Hinweis: Die Überwachungsanlage des Wieners hat die Fahrzeuge, Personen und Objekte vollständig und in besserer Qualität aufgezeichnet. Ich konnte bereits viele Bilder einsehen und mir liegen auch einige Bilder vor, die Personen im öffentlichen Raum zeigen.
Das folgende Fallbeispiel dient zur Veranschaulichung der Vorgangsweise bei der Besitzstörungsverfolgung des Wieners:
Wie aus dem Bild der Überwachungskamera des Wieners ersichtlich ist, wurde die Aufnahme Februar 2021 gemacht und umfasst die öffentliche Straße, die öffentlichen Gemeindecontainer, unsere Einfahrt und unser Grundstück. Eine erkennbare Grenzmarkierung seines gestörten Grundstücks ist nicht vorhanden.

Zur besseren Veranschaulichung hier das gleiche Bild mit den Erläuterungen.

Die monatelang gespeicherten Aufnahmen wurden dann vom Wiener Überwacher anlässlich seines Besuches der Liegenschaft in Lienz im Sommer 2021 ausgewertet und durch seine Anwaltskanzlei im August 2021, also 6 Monate nach der Störung, unter dem Besitzstörungstitel verfolgt.
In der dazugehörigen Besitzstörungsklage wurde bei der Gerichtsverhandlung im Jänner 2022 folgender Text verwendet:

Es wird deutlich, dass hier eine Fläche beschrieben wird, die mit zwei „Einfahrt verboten“-Schildern gekennzeichnet ist.
Zur Erläuterung: Diese Einfahrt und das unmittelbar dahinter liegende Grundstück mit den Garagen, die auf dem ersten Foto ganz oben an den Metalltoren zu erkennen sind, gehören NICHT dem Kläger, sondern zur Trafik. Aufgrund der rechtswidrig angefertigten Aufnahmen und Formulierungen ist dies für die Betroffenen – und in diesem Fall auch für das Gericht – nicht erkennbar!
ACHTUNG! - Diese Vorgangsweise wurde angewandt, obwohl mir der Überwacher im Oktober 2020 zugesichert hatte, dass die Abmahnungen bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Ausgangszustandes eingestellt werden.
Weitere Mitteilungen und Aufforderungen, die ich dem Wiener und auch seinem Anwalt bereits im Jahr 2020 geschrieben habe, wurden ebenfalls ignoriert!
Wie z.B.: "Alle diese Schreiben, die mit ähnlich falschen bzw. irreführenden Informationen verfasst wurden, oder keine klare Entkoppelung unseres Besitzes beinhalten, sind umfassend zurückzunehmen. "
... "Eine Verwechslungsgefahr muss ausgeschlossen werden" ...
... "weil die Zufahrt nur über das Grundstück der Trafik überhaupt möglich ist und die damit verbundenen Flächen nicht im Eigentum des Wieners stehen!"
... "Den Personen ist es nicht möglich, die unsichtbare Grundstücksgrenze zu erkennen."
... "Ein Außenstehender würde auch hier die Beschilderung an unserer Einfahrt damit verwechseln und davon ausgehen, dass die Abstrafung und Unterlassung für unser Grundstück gelten."
Und obendrein unter Missachtung der datenschutzrechtlichen Maßnahmen, die bei einer Überwachung gesetzlich einzuhalten sind.
Achtung! - Der öffentliche Raum, sogar die gesamte Straßenbreite und das Nachbargrundstück wurden dafür monatelang aufgezeichnet und ausgewertet und das erste Hinweisschild auf die Videoüberwachung des Wieners wurde erst im August 2023 angebracht!
Eine private Überwachung darf keine öffentlichen oder fremden Bereiche erfassen und eine Speicherung von mehr als 72 Stunden ist nicht zulässig.
Wir wollen keine private Datenwaffe, die auf uns gerichtet ist! Und schon gar nicht in den Händen von Leuten, die damit nicht richtig umgehen können.
Hilfe!
Sie auch nicht?