über rechtswidrige Videoüberwachung in der
Kärntner Straße in 9900 Lienz, Osttirol.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
an dieser Adresse ist es anhand einer rechtswidrig eingesetzten Überwachungsanlage zu zahlreichen Besitzstörungsverfolgungen gekommen, die rechtlich viele Fragen aufwerfen und zahlreiche Verstöße darstellen, daher informiere ich hier die Öffentlichkeit. Ich gebe Ihnen einen Einblick in die Methodik der Besitzstörung und den Datenschutzgau, der sich durch die Bedrohung mit der nachbarlichen Videokamera (Datenwaffe) an dieser Adresse abgespielt hat!
Der Einfachheit halber wird im folgenden Text das Grundstück in meiner Zuständigkeit und datenschutzrechtlichen Verantwortung als „unser Grundstück“ bezeichnet.
Hinweis: In der Kärntner Straße 28 in 9900 Lienz bin ich, Wolfgang Stangl, für das Objekt der Trafik Stangl für den Datenschutz und die damit verbundene Überwachung zuständig und verantwortlich. Der Zweck dieser Überwachungsanlage ist, wie bei allen Überwachungssystemen von STANGLSOFT, klar definiert und dient ausschließlich der Aufklärung von möglichen Straftaten aufgrund des besonderen Gefahrenpotentials, dem eine Trafik unterliegt.

Hinweis: Das Grundstück, von dem die rechtswidrige Überwachung ausging, sowie die dort angebrachte Kamera befinden sich links von der Einfahrt – außerhalb des Fotos. Fahren Sie bitte nicht auf das Grundstück, es sei denn, Sie sind dazu berechtigt.
Ein Fallbeispiel der rechtswidrigen Videoüberwachung in der
Kärntner Straße in Lienz inklusive Verwertung
Hinweis: Die Überwachungsanlage hat Fahrzeuge, Personen und Objekte rechtswidrig vollständig und in besserer Qualität aufgezeichnet. Ich konnte bereits zahlreiche Bilder einsehen, darunter auch einige, die Personen im öffentlichen Raum zeigen.
Das folgende Fallbeispiel dient zur Veranschaulichung des Vorgehens bei der Verfolgung der Besitzstörung des Wieners.
Wie auf dem Bild seiner Überwachungskamera zu sehen ist, wurde die Aufnahme im Februar 2021 gemacht und umfasst die öffentliche Straße, die öffentlichen Gemeindecontainer, unsere Einfahrt und unser Grundstück. Eine erkennbare Grenzmarkierung seines Grundstücks ist nicht vorhanden.

Zur besseren Veranschaulichung hier das gleiche Bild mit den Erläuterungen.

Die über mehrere Monate gespeicherten Aufnahmen wurden vom Wiener Überwacher anlässlich seines Besuchs der Liegenschaft in Lienz im Sommer 2021 ausgewertet. Im August 2021, also sechs Monate nach der Störung, wurden sie durch seine Anwaltskanzlei unter dem Besitzstörungstitel verwertet und verfolgt.
In der dazugehörigen Besitzstörungsklage wurde bei der Gerichtsverhandlung im Jänner 2022 folgender Text verwendet:

Es wird deutlich, dass hier eine Fläche beschrieben wird, die mit zwei „Einfahrt verboten“-Schildern gekennzeichnet ist.
Vorsicht! Betrug?
Zur Erläuterung: Diese Einfahrt und das unmittelbar dahinter liegende Grundstück mit den Garagen, die auf dem ersten Foto ganz oben an den Metalltoren zu erkennen sind, gehören NICHT dem Kläger, sondern zur Trafik. Das Verbotszeichen „Einfahrt verboten” hat ohne eine entsprechende Verordnung der Behörde ohnehin keine Relevanz und ist nicht zulässig.
Aufgrund der rechtswidrig angefertigten Aufnahmen und Formulierungen ist dies für die Betroffenen – und in diesem Fall auch für das Gericht – nicht erkennbar!
ACHTUNG! - Diese sittenwidrige Vorgangsweise wurde angewandt, obwohl mir der Überwacher im Oktober 2020 zugesichert hatte, dass die Abmahnungen bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Ausgangszustandes eingestellt werden.
Auch weitere Mitteilungen und Aufforderungen, die ich ihm und auch seinem Anwalt bereits im Jahr 2020 geschrieben habe, wurden ignoriert!
Wie z.B.: "Alle diese Schreiben, die mit ähnlich falschen bzw. irreführenden Informationen verfasst wurden, oder keine klare Entkoppelung unseres Besitzes beinhalten, sind umfassend zurückzunehmen. "
... "Eine Verwechslungsgefahr muss ausgeschlossen werden" ...
... "weil die Zufahrt nur über das Grundstück der Trafik überhaupt möglich ist und die damit verbundenen Flächen nicht im Eigentum des Wieners stehen!"
... "Den Personen ist es nicht möglich, die unsichtbare Grundstücksgrenze zu erkennen."
... "Ein Außenstehender würde auch hier die Beschilderung an unserer Einfahrt damit verwechseln und davon ausgehen, dass die Abstrafung und Unterlassung für unser Grundstück gelten."
.........
Zusätzlich liegt hier eine umfassende Missachtung der datenschutzrechtlichen Maßnahmen vor, die bei einer Überwachung gesetzlich einzuhalten sind.
Achtung!
Monatelang wurden die Aufzeichnungen des öffentlichen Raums, sogar der gesamte Straßenbereich, die öffentliche Sammelstelle, das Nachbargrundstück, die nachbarliche Einfahrt und ein für polizeiliche Verkehrskontrollen verwendeter Platz gespeichert und zur Gebühreneinziehung ausgewertet. Das erste Hinweisschild auf die Videoüberwachung wurde jedoch erst im August 2023 angebracht.
Mit dieser illegalen Videoüberwachung wurden zigtausende Euro erwirtschaftet.
Auch der Aufforderung, die Überwachung unseres Grundstücks zu unterlassen, wurde nicht nachgekommen.
Eine private Überwachung darf keine öffentlichen oder fremden Bereiche erfassen. Zudem ist eine Speicherung von mehr als 72 Stunden nicht zulässig.

Ein Datenschutz-GAU und die Geschichte mit der gekürzten Zusammenfassung der bisherigen Entwicklung.
Im Spätsommer 2020 wurde mir durch zahlreiche Beschwerden bekannt, dass ein Nachbar mit anwaltlicher Vertretung Besitzstörungsdelikte im Umfeld der Trafik an seiner Liegenschaft in Lienz intensiv verfolgte. Ich habe den in Wien ansässigen Eigentümer dieses Nachbargrundstücks darauf hingewiesen, dass es bei der Verfolgung zu keinen Verwechslungen mit unserem Grundstück kommen darf und er sein Grundstück entsprechend zu kennzeichnen hat. Außerdem habe ich ihn darauf hingewiesen, dass sich auf seinem Grundstück öffentliche Abfallsammelbehälter der Stadtgemeinde befinden, die vor Einleitung des Besitzstörungsverfahrens zu entfernen sind.
Im Oktober 2020 einigten wir uns darauf, diese Betreibungen bis zur Nachholung diverser Maßnahmen einzustellen.
Wie sich herausstellte, wurde mein Einwand ignoriert und die Verfolgung wegen Besitzstörung mit der Verwertung der sich auf unserem Grundstück befindlichen Personen und einer Kostenforderung in Höhe von 265,30 Euro rigoros fortgesetzt. Nachdem ich ihn und die Anwaltskanzlei auf die Verwechslungsgefahr mit unserem Grundstück hingewiesen hatte und erstmals Einsicht in die Bilder der Nachbarschaftsüberwachung nehmen konnte, welche unser Grundstück und die öffentlichen Flächen umfassten, mit denen hohe Umsätze erzielt wurden, erstattete ich Ende 2020 Anzeige bei der Behörde.
Ich war überzeugt, dass hier betrügerische Absichten vorlagen, denn ich hatte die Anwaltskanzlei schriftlich darauf hingewiesen, dass die unsichtbare Grundstücksgrenze nicht erkennbar war, Außenstehende die Beschilderung an unserer Einfahrt damit verwechseln könnten und sich die Geldforderung und Unterlassung auch auf unser Grundstück beziehen könnten. Zudem hatte er sich nicht an unsere Vereinbarungen gehalten. Schließlich sahen wir die ersten Bilder der illegalen Überwachung (siehe Fallbeispiel).
Schon als ich ihn in dem damaligen Gespräch auf die öffentlichen Container der Stadt hinwies und er mir entgegnete: „Das weiß doch keiner“, wurde er mir verdächtig.
Das weiß doch keiner!
Durch die juristische Begleitung weiß man doch genau über die Rechtslage Bescheid!
Im Laufe des Jahres 2021 kam es auf unserem Grundstück weiterhin zu zahlreichen Verfolgungen von Personen, und ich musste mich massiv mit den Beschwerden auseinandersetzen. Leider musste ich feststellen, dass meine Anzeige von der Behörde nicht bearbeitet wurde. Wir wurden darüber nicht einmal informiert. Erst als wir im Sommer 2021 telefonisch nachfragten, wurden wir davon in Kenntnis gesetzt. Man teilte uns mit, ich hätte keine Opferrolle.

Im Herbst 2021 wurden die öffentlichen Container, die bis dahin ebenfalls rechtswidrig in die Überwachung des Wieners einbezogen waren, vom Amt für Umwelt und Zivilschutz entfernt. Unter erneutem Hinweis auf unsere Persönlichkeitsrechte konnte ich schließlich Ende 2021 erreichen, dass die Überwachungskamera, die vom Nachbarhaus aus auf die Kärntner Straße, unser Grundstück und unsere Einfahrt gerichtet war, von dort weggeschwenkt wurde. Endlich wurden unser Grundstück und der öffentliche Straßenraum nicht mehr überwacht.
Entgegen unseren Rechten und unserem Willen wurden wir jedoch erneut überwacht.
Als der Nachbar im Frühsommer 2022 seine Videokamera erneut auf unser Grundstück und den öffentlichen Straßenraum richtete, wandte ich mich mit einer Beschwerde und Anzeige an die Datenschutzbehörde.
Aufgrund meiner „persönlichen Betroffenheit” wurde der Beschwerde nachgegangen. Im Frühjahr 2023 erließ die Datenschutzbehörde den Bescheid über die festgestellte Rechtsverletzung. Die Rechtslage zu derartigen Verstößen ist eindeutig. Der Datenschutzbehörde wurden Beweise vorgelegt und in einer Stellungnahme habe ich auf die Täuschungen und Lügen des Überwachers bei den Ermittlungen hingewiesen. Meines Wissens nach erfolgte jedoch keine Bestrafung durch die Behörde oder eine nachhaltige Ermahnung. Der Überwachungsdruck des Nachbarn gegenüber uns und unseren Mitmenschen blieb in jedem Fall bestehen.

Da der Wiener dem Leistungsauftrag der Datenschutzbehörde nur unzureichend nachkam, die eingesetzte rechtswidrige Überwachung behördlich festgestellt wurde, mir seine Täuschungen und die Methodik der vorangegangenen Besitzstörungsmasche mittlerweile weitgehend bekannt waren und ich mich mit Beschwerden gegen den Überwachungsdruck wehren musste, wandte ich mich im Herbst 2023 erneut an die Staatsanwaltschaft Innsbruck.
In meiner Funktion als Datenschutzverantwortlicher für den Bereich der Trafik habe ich in meiner Anzeige die Gesetzesverletzungen im Detail formuliert und unter anderem Anträge auf Information der Betroffenen und auf Entfernung dieser Videokamera/Datenwaffe gestellt. (Siehe Gesetze)
Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin jedoch die Einstellung des Verfahrens. Ich habe auch auf meine erheblichen Zweifel an einer objektiven, unparteiischen und unbeeinflussten Beweisaufnahme sowie auf meine erheblichen Bedenken hingewiesen, dass die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft unvernünftig und willkürlich ist. Zusätzlich stütze ich mich auf das Recht auf persönliche Freiheit, das Recht auf Datenschutz, das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und das Recht auf ein gerichtliches Urteil.
Trotzdem wurde ich schließlich im November 2024 über die Einstellung des Verfahrens informiert.
Interessant ist, dass ich während des Verfahrens mehrfach Akteneinsicht beantragt hatte. Diese wurde mir jedoch erst nach der Einstellung des Verfahrens gewährt. Auf den Inhalt meiner Anzeige wurde größtenteils nicht eingegangen. Durch die Einstellung des Verfahrens kann ich nicht mehr auf die Mängel im Akt reagieren, beispielsweise auf inhaltlich fehlerhafte Angaben, falsche Daten, eine falsche Darstellung des Ortsbildes und ein fehlendes, wichtiges Beweisblatt.
Im Dezember 2024 wandte ich mich an die Volksanwaltschaft. Diese kontaktierte im Januar 2025 das Bundesministerium für Justiz wegen dieser Ungereimtheiten bei der Akteneinsicht.
Ende Februar 2025 teilte mir die Volksanwaltschaft mit, dass ein Versäumnis vorläge, da dies von der Bezirksanwältin und der Aufsichtsstaatsanwältin übersehen worden sei. Die Dienststellenleiterin bedauere auch die lange Bearbeitungsdauer.
Handelt es sich hierbei möglicherweise um dieselbe Bezirksanwältin, die im Mai 2022 in einem anderen Einzelverfahren die Staatsanwaltschaft als Anklägerin gegen den genannten Wiener vertrat und Zeugenbeweise, die ihn belasten könnten, abgelehnt hat? (Wohlgemerkt, das war genau zu dem Zeitpunkt, als die Datenwaffe von unserem Grundstück weggeschwenkt wurde – nach dieser Verhandlung wurde die Kamera wieder auf unsere Einfahrt und die öffentliche Straße gerichtet.)
Über diese Verhandlung, an der ich aus Betroffenheitsinteresse als stiller Zuhörer teilgenommen habe und bei der ich einige bewusste Lügen seitens der anwaltlichen Vertretung wahrgenommen habe, habe ich die Datenschutzbehörde bereits in einer Stellungnahme informiert und auf mögliche Freunderlwirtschaft im Gerichtssaal hingewiesen. Die Beweise gegen den Wiener wurden mit den Worten "Wir haben alles, was wir brauchen" abgetan und das verhandelte Gesetz sehr eigenwillig interpretiert. Mauschelei und Rechtsbeugung? - Liegt hier auch Amtsmissbrauch vor?
„Wir haben alles, was wir brauchen“, hieß es bei Gericht.

Im März 2025 habe ich das Bundesministerium für Justiz mit meinen Vorwürfen der Mauschelei und der Rechtsbeugung konfrontiert und um eine Stellungnahme gebeten. Dabei wurde auch auf das fehlende Beweisblatt im Akt, die Nichtaufnahme bestimmter Inhalte meiner Anzeige, auf die unrichtige Darstellung der Örtlichkeit und andere Mängel im Akt sowie das bewusste Wegschauen der Staatsanwaltschaft hingewiesen.
Zeitgleich wurde diese Publikation veröffentlicht. Sie dient der Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen.
Das Bundesministerium für Justiz hat mir dann im Mai mitgeteilt, dass das von mir angesprochene Verfahren geprüft wurde und kein Anlass für weitere aufsichtsbehördliche Maßnahmen gefunden wurde.
Ende März habe ich mich auch an die Bezirkshauptmannschaft Lienz gewandt, um diese über die rechtswidrige Videoüberwachung zu informieren, die die Grundlage der Halterauskünfte bei der Behörde gewesen ist. Mein Bestreben, alle Betroffenen über die unerlaubte Überwachung und die tatsächlichen Besitzverhältnisse aufzuklären, war bisher aufgrund fehlender Daten erfolglos. Daher habe ich den Antrag auf Übermittlung dieser Daten gestellt.
Nach zwei Monaten teilte mir die BH Lienz mit, dass eine Übermittlung einer Liste über die erfolgten Halterauskünfte der letzten Jahre im Zusammenhang mit der Kärntner Straße 28, 9900 Lienz, seitens der Bezirkshauptmannschaft Lienz jedenfalls nicht erfolgen kann.
Da die genaue Anzahl der Halterauskünfte jedoch essenziell ist, um den genauen Umfang des Überwachungsmissbrauchs zu dokumentieren, habe ich mein Anliegen sowie mein berechtigtes rechtliches Interesse genauer beschrieben und weitere Anträge bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz gestellt. Gründe hierfür sind unter anderem Beschwerden in meinem Verantwortungsbereich, meine eigene Betroffenheit, der Wunsch, dem Überwachungsdruck nicht mehr ausgesetzt zu sein, sowie meine Pflicht, die Mitbürgerinnen und Mitbürger davor zu schützen.
… werden kein Kunde mehr bei Ihnen sein …
… fühlen wir uns verfolgt und beobachtet …
(Solche Zuschriften und ähnliche Kommentare haben wir bekommen.)
Ende Juni erhielt ich von der Bezirkshauptmannschaft Lienz die Mitteilung, dass unter Beiziehung der Polizeiinspektion Lienz Erhebungen durchgeführt und die erforderlichen Verwaltungsverfahren eingeleitet wurden.
Hinweis: Für die Polizeiinspektion Lienz ist dieser Überwachungsmissbrauch besonders heikel, da genau dieser Einfahrtsbereich wiederholt für Verkehrs- und Alkoholkontrollen genutzt wurde. Die jahrelange illegale Überwachung ist äußerst brisant, skandalös und absolut verboten. Stellen Sie sich vor, Sie werden angehalten und diese möglicherweise peinliche Situation sowie die Arbeit unserer Polizei wurden von einem privaten Überwacher aufgenommen, ohne dass Sie davon wissen.
Im Juli erhielt ich von der Datenschutzbehörde eine Antwort auf eine Anfrage vom März 2025 mit der Bitte um Stellungnahme. Es ging um eine Aussage des Wieners, die in meinem eingestellten Verfahren (2023 bis 2024) abgegeben wurde. Dort gab er an, dass er nicht nur von den Verwaltungsbehörden, sondern auch von der Datenschutzbehörde freigesprochen wurde. Man verwies mich an die ordentlichen Gerichte, da die Datenschutzbehörde als Verwaltungsbehörde eine Person nicht „freisprechen“ kann.
Lienzer Überwachungs-GAU – Überwachungsdruck wurde ausgebaut
Die bisherigen Bemühungen der Bezirkshauptmannschaft Lienz scheinen bislang wirkungslos zu sein. Im Gegenteil: Es scheint, als würden sie den Überwachungsdruck gegen uns sogar unterstützen. So wurde Anfang September 2025 eine zusätzliche Überwachungskamera installiert, die direkt auf unser Grundstück gerichtet ist. Unser gesamtes Areal steht nun unter der Beobachtung unseres Nachbarn, sodass der Überwachungsdruck gegen uns komplett ausgebaut wurde. Dabei habe ich ihm vor Jahren geschrieben, die Überwachung auf unserem Grundstück zu unterlassen.

Wie fühlt ihr euch, wenn euch euer Nachbar auf eurem Grundstück derartig unter Druck setzt?

Die Bezirkshauptmannschaft wurde informiert und es wurden weitere Informationen zum Ermittlungsstand angefragt.
„Ihre Eingaben wurden jedenfalls in einem amtswegigen Verfahren näher beleuchtet.“ Dies stand in einem Schreiben der Datenschutzbehörde vom Juli 2025. Ich habe diesbezüglich vom aktuellen Informationsfreiheitsgesetz Gebrauch gemacht und genauere Informationen dazu angefordert.
…
(…. Fortsetzung folgt ….)
Wir wollen keine private Datenwaffe, die auf uns gerichtet ist! Und schon gar nicht in den Händen von Leuten, die damit nicht richtig umgehen können oder daraus illegal Profit schlagen.
Hilfe!
Sie auch nicht?
