Gesetze

1. Videoüberwachung und Datenschutz – Was Sie wissen müssen

Videoüberwachung ist ein mächtiges Werkzeug, um Sicherheit zu erhöhen – sei es im öffentlichen Raum, in Unternehmen oder auf Privatgrundstücken. Doch mit der Nutzung von Kameras gehen auch erhebliche datenschutzrechtliche Verpflichtungen einher. In Österreich und der gesamten EU regeln strenge Gesetze, wie und unter welchen Bedingungen Videoüberwachung zulässig ist. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch zivilrechtliche Klagen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet dabei den zentralen rechtlichen Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten – und dazu zählen auch Videoaufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind. Ergänzt wird die DSGVO in Österreich durch das Datenschutzgesetz 2018 (DSG), das nationale Besonderheiten regelt. Besonders relevant sind hier die Bestimmungen zu Zweckbindung, Transparenz und Speicherfristen.

Doch nicht nur die DSGVO und das DSG sind entscheidend: Auch das Strafgesetzbuch (StGB), das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) oder das Telekommunikationsgesetz (TKG) können je nach Kontext eine Rolle spielen. Wer Videoüberwachung einsetzt, muss sich daher nicht nur mit den technischen Aspekten auseinandersetzen, sondern auch mit den rechtlichen Grenzen und Pflichten.

Diese Übersicht soll Ihnen als praktischer Leitfaden dienen, um die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen für Videoüberwachung in Österreich zu verstehen. Sie finden hier eine Zusammenstellung der relevanten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien – inklusive direkter Links zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), damit Sie die genauen Bestimmungen nachlesen können.

2. Relevante Gesetze und Verordnungen

Relevante Datenschutzgesetze für Videoüberwachung in Österreich (mit jusline.at-Links)

Die Zusammenstellung berücksichtigt neben dem klassischen Datenschutzrecht (DSGVO, DSG) auch das Arbeitsrecht (ArbVG), das Strafrecht (StGB) und die Befugnisse von Behörden (SPG) sowie Telekommunikationsaspekte (TKG).

GesetzArtikel / ParagrafenRelevanz für die VideoüberwachungDirektlink
DSGVOArt. 6 Abs. 1
Art. 5
Art. 12–14
Art. 15–22
Art. 25
Art. 32
Art. 33–34
Art. 35
EU-weit – Schutz personenbezogener Daten
Gilt für alle, die Videoaufnahmen mit Personenbezug verarbeiten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Informationspflichten
Rechte der betroffenen Personen
Datenschutz durch Technikgestaltung („Privacy by Design“)
Sicherheit der Verarbeitung
Meldung von Datenschutzverletzungen
Datenschutz-Folgenabschätzung
DSGVO
DSG§ 12 &
§ 13
Zulässigkeit & Löschfristen: Regelt nationale Ausnahmen, die Verhältnismäßigkeit sowie die maximale Regelspeicherfrist von 72 Stunden.§ 12 DSG
§ 13 DSG
DSGArt. 2 § 63Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht: Gerichtlich strafbar ist das unbefugte Nutzen, Weitergeben oder Veröffentlichen von Videodaten aus beruflicher Tätigkeit oder illegaler Beschaffung, um sich zu bereichern oder andere zu schädigen.Art. 2 § 63 DSG
ArbVG§ 96 Abs. 1 Z 3Zustimmungspflicht (Betriebsrat): Gilt für Videoüberwachungen, welche die Menschenwürde berühren (z.B. dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen).§ 96 ArbVG
ArbVG§ 96a Abs. 1 Z 1Automationsunterstützte Systeme: Regelt den Einsatz von Kameras zur Datenerfassung von Mitarbeitern, sofern kein Betriebsrat existiert (Einwilligungspflichtig).§ 96a ArbVG
StGB§ 120aUnbefugte Bildaufnahmen: Kriminalisiert das absichtliche Filmen von Personen in geschützten Räumen (z.B. Toiletten, Umkleiden) ohne Einwilligung.§ 120a StGB
StGB§ 120Tonaufnahmegeräte: Verbietet das unbefugte Mitschneiden von nicht-öffentlichen Gesprächen (reine Videokameras dürfen standardmäßig keinen Ton aufzeichnen).§ 120 StGB
SPG§ 54 Abs. 7 & 8Behördliche Überwachung: Regelt, wann und wie die Polizei an öffentlichen Kriminalitätsbrennpunkten Bild- und Tonaufzeichnungen zur Gefahrenabwehr durchführen darf.§ 54 SPG
SPG§ 93aInformationspflicht Private: Verpflichtet Betreiber privater Kameras, die den öffentlichen Raum miterfassen, unter Umständen zur Meldung an Sicherheitsbehörden.§ 93a SPG
TKG 2021§ 160Datenschutz in Netzwerken: Schützt die Integrität von Daten (Videostreams) bei der Übertragung über öffentliche Kommunikationsnetze (z.B. Cloud-Kameras).§ 160 TKG 2021 im RIS
"Hinweis: Die meisten Links führen zu jusline.at, einer privaten Plattform für österreichische Rechtsnormen. Für offizielle Fassungen konsultieren Sie bitte das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)."

3. Praktische Hinweise für die Umsetzung

  • Zweckbindung: Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. Sicherheit, Diebstahlschutz).
  • Transparenzpflicht: Betroffene müssen über die Überwachung informiert werden (z. B. durch Hinweisschilder).
  • Speicherfristen: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck notwendig ist (meist 72 Stunden).
  • Datenminimierung: Nur der notwendige Bereich darf überwacht werden (keine flächendeckende Erfassung).
  • Betroffenenrechte: Personen haben das Recht auf Auskunft, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung.

4. Quellen und weitere Ressourcen

5. Haftungsausschluss

  • Hinweis, dass die Übersicht keine Rechtsberatung ersetzt und aktuelle Gesetze immer individuell geprüft werden müssen.

Datenwaffe Kamera Polizei
(AI-gen-media)

Im Zusammenhang mit der illegalen Überwachung an der Kärntner Straße 28 in 9900 Lienz, Osttirol, wurde am 23. Oktober 2023 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck erstattet.

Siehe Schriftverkehr – 231023