Textauszüge diverser Schreiben an XXXXXXXXXX vom 21.7.2021 bis 17.3.2022, die auch den Behörden übermittelt wurden.
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Um hinsichtlich der konkreten Grenze bei unseren Grundstücken Sicherheit zu schaffen, haben wir ein Vermessungsbüro beauftragt die eingetragenen Grenzpunkte zu vermessen.
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Aufgrund Ihrer eigenmächtigen Trennlinienziehung in der Kärntner Straße 28, 9900 Lienz, werden wir die genaue Grenze vermessen lassen.
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Es stellte sich dabei heraus, dass es Abweichungen zu der von Ihnen gezogenen weißen Linie gibt. Aus diesem Grund sollte diese Trennlinie auf Basis der Vermessungspunkte korrekt hergestellt werden.
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Weiters ist auf den uns vorgelegten Fotos aufgefallen, dass Teile unseres Grundstücks videoüberwacht sind. Da dies eine wesentliche Einschränkung unserer persönlichen Freiheit darstellt, ersuchen wir die Überwachung auf unserem Grundstück zu unterlassen. Sollten Sie davon Aufzeichnungen gemacht haben, ersuche ich Sie um rückstandslose Löschung dieser Daten.
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Wir fordern Sie hiermit auf, die von Ihnen gezogene weiße Trennlinie auf unserem Grundstück zu entfernen und dort den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
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Anhand der Erfahrungen der letzten Monate und wie von Ihnen schriftlich festgehalten, werden Videoaufzeichnungen jedoch für das Erfassen von Personen betreffend Halten/Parken verwendet.
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Eine Speicherung und Weitergabe von Aufnahmen unseres Besitzes und darauf befindlichen Personen und Objekten, insbesondere im negativen Zusammenhang gegen Kunden der Geschäftszeile Kärntner Straße, wurde niemals erlaubt!
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Wie bereits ausdrücklich mitgeteilt, fordern wir Sie daher wiederholt auf, die Videoaufnahme auf unserem Grundstück zu unterlassen und die bis dato erstellten Videoaufzeichnungen und Bildabschnitte unseres Grundstückes rückstandslos zu vernichten. Ein Verruf des Wirtschaftsstandortes Kärntner Straße 28 hat bereits stattgefunden. Wir erlauben nicht, dass damit verbundenes Bildmaterial, das unseren Besitz darstellt, diesbezüglich in Umlauf kommt.
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Zudem ersuchen wir Sie höflich, uns bezüglich der Entfernung der Trennlinie und Ihren Maßnahmen im Zusammenhang mit der unerlaubten Videoüberwachung und -aufnahme auf unserem Grundstück eine Rückmeldung zu geben.
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Wir ersuchen Sie höflich, uns rasch einen gemeinsamen Termin mit Uhrzeit für dieses Abstimmungsgespräch mitzuteilen.
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unter Bezugnahme unseres Schriftverkehrs möchten wir darauf hinweisen, dass die von Ihnen gezogene weiße Trennlinie auf unserem Grundstück bis dato noch immer nicht entfernt wurde.
In Anbetracht dessen ersuchen wir Sie noch einmal höflich, die weiße Linie auf unserem Grundstück zu beseitigen.
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Des Weiteren bitten wir um Übermittlung der Daten (Name, Adresse) von Personen, die von Ihnen eine Aufforderung zur Unterlassung bzw. eine Klagsdrohung erhalten haben, um diesen die Situation zu schildern und aufzuklären, dass die Verfolgungen und Videoaufzeichnungen nicht von uns durchgeführt wurden. Wie schon erwähnt, meinen einige Personen, dass wir diese Schritte eingeleitet haben und nehmen an, dass sie unser Grundstück nicht benützen dürfen und kommen daher auch nicht mehr zu uns ins Geschäft.
Aufgrund der Situation, dass auf den von Ihnen verwendeten Bildern auch unser Grundstück zu sehen ist, sollten wir diese Angelegenheit aufklären können und berichtigen dürfen.
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… es ist nun leider schon wieder über drei Monate her seit meinem letzten Schreiben an Sie, das noch immer unbeantwortet blieb. Ich möchte Sie wiederholt darauf hinweisen, dass die von Ihnen aufgemalte Linie auf unserem Grundstück nach wie vor nicht entfernt wurde.
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Da die bisherigen Fristsetzungen bei Ihnen offenbar wirkungslos sind, bitte ich Sie hiermit nochmals nachdrücklich, der Entfernung alsbald nachzukommen.
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Unabhängig davon ist es uns noch immer ein Anliegen, uns bei den betroffenen Personen zu entschuldigen. Daher ersuche ich Sie erneut um Kooperation und Übermittlung der Adressdaten aller angegangenen Menschen – die nur Ihnen bekannt sind.
Manchen Betroffenen ist die Besitzverteilung aufgrund Ihrer Darstellung nicht klar und daher meiden Sie generell die Adresse!
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Obwohl ich Ihnen bereits im Herbst 2020 mitgeteilt habe, dass eine Verwechslung ausgeschlossen werden muss, haben Sie anscheinend weiterhin wiederholt unsere Einfahrt in Ihre Interessensverfolgung einbezogen. Ohne Ihre Informationen tappen wir im Dunkeln, was das Ausmaß der vertriebenen Leute betrifft, die dadurch nicht mehr kommen. Wir möchten diese Menschen persönlich über die Sachlage informieren, um einem weiteren Fernbleiben entgegenzuwirken – umso länger dies dauert, umso größer ist schließlich der geschäftliche Schaden.
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Ich hoffe, dass Ihre Dialogbereitschaft vom 25. Oktober 2021 nicht nur eine Floskel war und ersuche ich Sie um baldige Rückmeldung.