An die Datenschutzbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren der Datenschutzbehörde,
ich bringe hiermit Beschwerde ein gegen XXXXXXXXXX, wohnhaft in XXXXXXXXXX wegen unerlaubter Videoüberwachung mit monatelanger Datenspeicherung von Personen auf Fremdgrundstücken, öffentlichen Bereichen und seinem eigenen Grundstück ohne Kennzeichnung und dem damit verbundenen Überwachungsmissbrauchs mit Verfolgungsinteresse im geschätzten Zeitraum beginnend im Sommer 2020 bis Herbst 2021 an seiner Liegenschaft in der Kärntner-Straße 28 in 9900 Lienz.
Die Beweise befinden sich im Anhang per signierter PDF-Datei. (Bilddokumentation Videokamera XXXXXXXXXX, Stellungnahme vom Stadtamt Lienz, Schreiben über Gebühreneinforderung und monatelanger Datenspeicherung, diverse Aufnahmen der Überwachungsanlage, Schriftstück Methodik Besitzstörung und Unterlassungserklärung, Wahrnehmung der Betroffenen mit Leserbrief vom Osttiroler Bote und wichtige Anmerkungen)
Zur Erklärung:
Im Sommer 2020 wurden im Einfahrtsbereich, Kärntner Straße 28, 9900 Lienz, zwei Einfahrtverboten-Schilder aufgestellt, um die dahinterliegenden Grundstücke vor längerer Benützung von Parkenden zu schützen. Am Standort befindet sich eine Trafik, ein Friseursalon und ein Altwarenhändler, deren Kunden und Besucher diesen Platz gerne zum Umdrehen oder zum Halten benützen. Ebenso befinden sich dort mehrere Garagen, die vermietet sind. Weiters waren dort auch öffentliche Sammelcontainer platziert, deren Zufahrt und Benützung sowieso nicht eingeschränkt werden sollte, daher der Zusatz „ausgenommen Berechtigte“.
Kurz nach der Beschilderung der Einfahrt von Frau Andrea Tscholl hat ihr Nachbar XXXXXXXXXX begonnen seinen Besitz rigoros abzustrafen, obwohl er sein Grundstück nicht ausreichend markiert hatte. Die damit verbundenen Abstrafungsformulierungen wurden unter anderem auf die Einfahrt bezogen, die sich nicht in seinem Besitz befindet. Wie sich mittlerweile herausstellte, wurde als Grundlage für die Abstrafungen von XXXXXXXXXX das Bildmaterial verwendet, das er aus seiner Videoüberwachung entnommen hat.
Das datenschutzrechtlich Relevante daran zähle ich in den folgenden Punkten auf:
- XXXXXXXXXX hat auf seinem Haus in Lienz eine Überwachungsanlage mit Speicherung installiert.
- Es gibt bis dato keine Beschilderung oder Hinweise, die auf eine Videoüberwachung seines Grundstücks hindeuten.
- Es wurden Videoaufnahmen rund um die Uhr gemacht und über viele Monate gespeichert.
- Das Nachbargrundstück wurde überwacht.
- Die öffentliche und stark frequentierte Gemeindestraße wurde überwacht.
- Der Bereich der öffentlichen Container wurde überwacht.
- Alle paar Monate besuchte XXXXXXXXXX für ein paar Tage die Liegenschaft in Lienz, um die Videoaufnahmen der vorangegangenen Monate systematisch auszuwerten und die für ihn verwertbaren Bilder abzufotografieren.
- Er hat über die Videoaufnahmen den Personen nachgestellt, um diese über die Fremdgrundstücke zu verfolgen, dass er klar selektieren konnte, wohin diese gingen, um nicht die Fahrzeuge seiner eigenen Mieter und deren Besucher abzustrafen. (Laut kürzlich getätigter Aussage von seiner Anwaltsvertretung war er sonst nicht in der Lage diesen Unterschied festzustellen! Ebenso musste er die Kennzeichen der Fahrzeuge über das Nachbargrundstück auslesen, weil er diese sonst meistens nicht erkennen konnte!)
- Er benützte die Aufnahmen des Nachbargrundstücks, um explizit gegen dessen Besucher vorzugehen, sofern diese sein Grundstück berührten.
- Die ausgewerteten Aufnahmen hat XXXXXXXXXX gesammelt dem Rechtsanwalt übergeben, um damit die Geldeinbringung zu ermöglichen und für sich Gebühren zu erheben.
Das Foto zeigt den Blick von der Straße auf die Einfahrt aus nördlicher Richtung:

Das gesamte Areal hat die Adresse Kärntner Straße 28. Der hier fotografierte mittlere und rechte Teil des Grundstücks inklusive der dort befindlichen Garagen und Gebäude befindet sich im Besitz von Frau Andrea Tscholl, die dort eine Trafik selbstständig leitet. Der linke Teil des Grundstücks und der dort befindlichen Gebäude (im Bild links von der Einfahrt) gehört dem Pensionisten und Unternehmer XXXXXXXXXX, der die dortigen Geschäftsräumlichkeiten vermietet hat.
Um den Besitz und die durchgeführte Videoüberwachung von XXXXXXXXXX besser darzustellen, ist unterhalb das gleiche Bild farblich markiert (Orange=Grundstücksfläche XXXXXXXXXX / Rot=Videoüberwachungs- und Verfolgungsfläche). Dazu ist anzumerken, dass eine Vereinbarung mit dem Stadtamt Lienz für die öffentliche Benützung der dortigen Sammeleinrichtung bereits seit 1995 mit XXXXXXXXXX aufrecht war und sehr viele Gemeindebürger:Innen diese seit Jahrzehnten benützten, ob zu Fuß oder mit dem Fahrzeug.

Das Ausmaß dieses Bilddatenmissbrauchs wurde mir im Laufe der letzten Monate erst richtig bewusst, da ich durch diverse Vorfälle und Gespräche mit einigen bedrohten Personen und den mittlerweile erhaltenen Beweisen über das Vorgehen und die Methodiken seitens XXXXXXXXXX neue Erkenntnisse und Klarheit gewonnen habe. Allein bei diesen mir zugetragenen Fällen betragen seine Geldforderungen bereits zigtausende Euro. Es wurden tausende Personen aufgenommen und davon hunderte von XXXXXXXXXX eigennützig ausgewertet.
Alle Bildmaterialien inklusive der Drohungen und Zahlungsaufforderungen sind seitens der Anwaltskanzlei von XXXXXXXXXX verfolgt und abgehandelt worden und sollten dort behördlich einzusehen sein. Mit dieser Überwachungsmethodik wurden bereits sehr viele Bürger:Innen zur Zahlung genötigt, daher bitte ich Sie meiner Beschwerde nachzugehen und diese Begebenheit umfassend und vollständig zu prüfen.
Aus Interesse des Datenschutzes ersuche um weitere Informationen in dieser Angelegenheit. Ich stehe Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen