220920 ws -> dsb.gv.at

An die Datenschutzbehörde

Sehr geehrte XXXXXXXXXX, sehr geehrte XXXXXXXXXX,

im Anhang übermittle ich das signierte Dokument mit meinen Anmerkungen zu der Stellungnahme von XXXXXXXXXX.

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen


Anhang: Meine Ergänzungen zur STELLUNGNAHME (die Texte von XXXXXXXXXX werden hier vorerst ausgelassen)

XXXXXXXXXX

Wie am Bildmaterial erwiesen und nun von XXXXXXXXXX bestätigt, werden umliegende Bereiche verarbeitet und dann bei Berührung seines Grundstücks insgesamt 70 Sekunden aufgezeichnet. Ebenso wird hier bestätigt, dass Personen außerhalb seines Grundstücks verfolgt werden, um diese zu selektieren.

XXXXXXXXXX

Die Speicherung wurde früher über viele Monate betrieben, ist aber nach wie vor mit zwei Monaten absolut irrsinnig. Wie man an seinen aktuell übermittelten Fotos erkennen kann, hat er auch den Kamerabereich verändert. An den früheren Aufnahmen ist klar zu sehen, dass XXXXXXXXXX wesentlich mehr vom öffentlichen Bereich überwacht hatte!

XXXXXXXXXX

Technisch ist es in diesem Fall nicht möglich, mich nicht aufzuzeichnen, wenn ich mich auf dem Nachbargrundstück oder auf der Straße befinde und seine Aufzeichnung gestartet wird. Das zeigt auch sein übermitteltes Foto vom 25.8.2022 mit der Person links oben!

XXXXXXXXXX

Der Besitz XXXXXXXXXX wurde erst am 4.7.2021 markiert – vorher war es für Außenstehende nicht möglich sein Grundstück zu erkennen. Die Grundstücke wurden von Kunden aller Geschäfte seit Jahrzehnten fürs Umdrehen oder Halten benutzt, auch wegen der damaligen Sammelcontainer.

XXXXXXXXXX

Bei meinen Recherchen konnte ich niemanden feststellen, der im Vorfeld auf irgendeine Art einer möglichen Störung hingewiesen wurde. Das wird jeder Betroffene bestätigen können. XXXXXXXXXX hielt sich nur wenige Male im Jahr für ein paar Tage an dieser Adresse auf.

XXXXXXXXXX

Das ist realitätsfremd. Ich persönlich befahre das Grundstück schon 25 Jahre und habe bis auf verkehrsbedingte Wartezeiten immer problemlos auf das Grundstück einfahren können.

XXXXXXXXXX

Eine Einigung dahingehend hat es NIE gegeben! Das einzige Gespräch, das es seit Beginn seiner Abmahnwellen gegeben hat, wurde Ende Oktober 2020 in Lienz abgehalten, nachdem man XXXXXXXXXX am 12. Oktober 2020 schriftlich Bedenken geäußert hat, bezugnehmend auf seine unsichtbaren Grundstücksgrenzen. Er täuschte vor, dass er eine gemeinsame und ordentliche Lösung im Frühjahr 2021 anstrebe und dass er bis dahin keine weiteren Abmahnungen mehr machen werde. Als dann kurz darauf wieder Beschwerden seitens der Bevölkerung laut wurden, hat man XXXXXXXXXX sofort wieder schriftlich hingewiesen, diese Irreführungen und Verwechslungsgefahren zu stoppen. In Folge wurde auch der Rechtsanwalt von XXXXXXXXXX mit dem Widerspruch konfrontiert. Die Antwort seines Anwalts hat dann zu erkennen gegeben, mit welcher Hinterlist und Täuschung XXXXXXXXXX arbeitete und es wurde in Folge am 10.12.2020 eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (Betrug, Täuschung, Nötigung, …) erstattet. Die maßlose Überwachung und die einhergehenden Ausforschungsmethoden konnte man damals noch nicht erahnen. Diese Anzeige wurde, wie sich im Sommer 2021 herausstellte, nicht weiter behandelt.

XXXXXXXXXX

XXXXXXXXXX vertreibt mit seinen Methodiken, trotz mehrmaligem Widerspruch, viele Besucher der gesamten Adresse, und spricht dann davon, dass er diverse Kunden nicht verärgern will.
Ich zitiere auszugsweise in diesem Zusammenhang eine unterfertigte Mitteilung einer älteren Dame vom 15.11.2021 gerichtet an Frau Tscholl: „…werden wir kein Kunde mehr bei Ihnen sein.“ – „… fühlen wir uns verfolgt und beobachtet.“
Man bemerke bitte, dass XXXXXXXXXX in dieser gesamten Stellungnahme wiederholt versucht Frau Tscholl bei seiner Videoüberwachung mit ins Boot zu holen, obwohl er genau weiß, dass sie darunter sehr leidet und er jeglichen Schriftverkehr diesbezüglich ignoriert hat.

XXXXXXXXXX

Es wurden Personen verfolgt, die beim Umdrehen nur kurz seinen damals „unsichtbaren“ Grund berührten! Wenn man seinen Besitz schützen möchte, dann markiert man den auch ordentlich. Mit der unsichtbaren Grenze war es sicher lukrativer, so konnte man bereits beim Einfahren auf das Grundstück Tscholl eine Störung vortäuschen (=Geschäftsmodell). Vom dadurch angerichteten Schaden bei allen Beteiligten ganz zu schweigen.
Achtung! Folgender Text wurde von seinem Anwalt in einer mir vorgelegten Klage verwendet: „Der Kläger ist Eigentümer einer dem Hause Kärntnerstraße 28 vorgelagerten Garagen- und Zufahrtsfläche …“ „Diese Fläche ist als Privatfläche ausgewiesen und mit zwei Einfahrt Verboten Schildern ausgeschildert …“
Im Zusammenhang mit den gemachten Bildern und der damals nicht vorhandenen Grundstücksmarkierung täuscht man ein falsches Besitzverhältnis vor!

XXXXXXXXXX

Eine Zustimmung dazu hat es nie gegeben!!! – Jeder Schriftverkehr gegen eine solche Abzocke wurde von XXXXXXXXXX ignoriert. Viele Bürger:Innen leiden sehr unter diesem Verhaltensmuster seiner selbst auferlegten Kontrolle und unter den Folgen, die er dadurch hervorruft und haben sich dauernd bei Frau Tscholl beschwert, die dadurch viele gesundheitliche und psychische Probleme bekam. Man muss sich nur vorstellen, dass XXXXXXXXXX ihren Grund überwacht und mit den gemachten Aufnahmen ihres Besitzes die Leute vertreibt und die gesamte Adresse als abschreckende Überwachungszone einen schlechten Ruf bekommt und all ihre Bemühungen, die Besitzstörungsangelegenheiten nicht mit ihr in Verbindung zu bringen, blieben durch die Ignoranz seitens XXXXXXXXXX erfolglos. Diese Situation ist für Frau Tscholl unerträglich und …

XXXXXXXXXX

Bitte nicht täuschen lassen! Die Einfahrtsbeschilderung wurde im Sommer 2020 angebracht, um groben Missbrauch entgegenzuwirken, aber nicht um einem zukünftigen Überwachungsfanatiker einen Freibrief für das Observieren von Personen auf den Nachbargrundstücken zu geben. Und bei der Bodenmarkierung handelt es sich nicht um die fehlende Markierung seiner Grenze, sondern um das Kreuz vor der Einfahrt. Das Hinweisschild Privatparkplatz war dort bereits seit Jahrzehnten angebracht. Und das Schild „Privatgrund“ wurde erst im Herbst 2020 angebracht, nachdem bereits verzweifelt versucht wurde, eine Abgrenzung (Markierung) seines Besitzes zu erwirken, weil zuvor schon sehr viele Personen abgestraft wurden und diese durch die fehlende Grenze nur den gesamten Platz ihrem Vergehen zuordnen konnten und nicht die Übertretung seines Besitzes. Trotz schriftlichen Widerspruchs und der geforderten Ausgrenzung des Grundstücks Tscholl aus seiner Besitzstörungs-Gebührenerhebung wurden und werden weiterhin Aufnahmen von ihrem Grundstück gemacht und als Grundlage für seine Gebührenforderung verwendet.

XXXXXXXXXX

Ein „Piktogramm“ war von mir und allen Befragten niemals zu sehen. An welcher Stelle sollte dieses gewesen sein?

XXXXXXXXXX

Nun ist von einer Video-Tafel die Rede?! – Auch diese muss ebenso unsichtbar gewesen sein. Es war mir mit Stand vom 16.9.2022 nicht möglich irgendwelche Befestigungsspuren diesbezüglich zu finden. Wie war diese angebracht?

XXXXXXXXXX

XXXXXXXXXX tut so, als ob das alles sein Grundstück wäre und seine gemachten Aufnahmen und Formulierungen unterstreichen das.

XXXXXXXXXX

Nachdem sich ein Betroffener über die Sachlage genauer erkundigte und dieser erkannte, dass er über Fremdgrundstücke verfolgt wurde, hat er im Jänner 2022 eine Anzeige erstattet. In diesem Zuge habe ich den Termin für die Verhandlung wahrgenommen und war als stiller Zuhörer im Bezirksgericht Lienz anwesend.

Meine Wahrnehmung dazu:
Durch die einseitige Darstellung und vielen Lügen (wären leicht beweisbar gewesen) seitens XXXXXXXXXX und dem Nichthinterfragen bei den Zeugen (XXXXXXXXXX) wurde der junge, auswertige und örtlich unkundige Richter in seiner Sichtweise beeinflusst. Der Richter stand hauptsächlich im Aussageneinfluss der Vertretung des XXXXXXXXXX und durch sehr wenige einseitig formulierte Fragen an die Zeugen wurden sich beißende Aussagen vermieden.
Sehr verwunderlich war für mich, dass die Anklägerin alle Aussagen seitens der angeklagten Partei akzeptierte und kein Interesse angedeutet wurde, diverse Lügen aufzudecken. Den befragten Zeugen ist man öfter ins Wort gefallen, es war sogar so, dass die „öffentliche Anklägerin“ und der Richter keine zusätzlich mitgebrachten Beweise seitens des Überwachungsopfers und Zeugen (XXXXXXXXXX) zugelassen und nicht mal angesehen haben. Eine über sechzigseitige Beweismappe seitens XXXXXXXXXX wurde nur unter Nachdruck angenommen, allerdings nach wenigen Sekunden bereits beiseitegelegt, ohne dem Inhalt Beachtung zu schenken.
Es schien mir, als wolle man das nur „abfrühstücken“ und der Ausgang war schon definiert.
Der Fall bezog sich auf eine einzige Gebühr (netto 70,-) und da diese „Einnahme“ schon allein wegen der Umstände der langen Überwachung und des Aufwands keinen Gewinn abgeworfen hat und daher nicht als Bereicherung anzusehen wäre, in Kombination mit den aufgetischten Lügen und Täuschungen, kam es zum Freispruch.

Was mir unter anderem besonders aufgestoßen ist, weil man mit folgender Aussage das Gericht ebenso täuschte, ohne es bei Frau Tscholl zu hinterfragen:
„XXXXXXXXXX“ (sinngemäß wiedergegeben).
Die Wahrheit dazu ist folgende: XXXXXXXXXX ignorierte alle Bemühungen einer ordentlichen Abgrenzung und den Widerspruch ihren Besitz einzubinden und er hat NICHT versucht mit Frau Tscholl Kontakt aufzunehmen!! (Das und vieles andere hätte man aus der eingebrachten Beweismappe mit umfangreichem Schriftverkehr erkennen können, aber das Gericht würdigte dem Inhalt keine Aufmerksamkeit)

Kurz nach dieser Gerichtsverhandlung habe ich mich telefonisch bei der Staatsanwaltschaft beschwert, worauf man mir sagte, dass man über die Verhandlung keine Details hätte. Ebenso wurde mir in dem Gespräch zu erkennen gegeben, dass der Angeklagte lügen darf?!?

XXXXXXXXXX

In den Wochen darauf habe ich mir über die Ausmaße des Überwachungsmissbrauchs ein genaueres Bild gemacht, worauf ich dann meine Beschwerde und die Anzeige bei der Datenschutzbehörde einbrachte.

XXXXXXXXXX

Es ist nicht in meinem Interesse, irgendwelche illegalen Einflüsse auf sein Grundstück zu provozieren oder damit irgendwelche finanziellen Vorteile zu erzeugen!!!

XXXXXXXXXX

Es werden Aufnahmen und Bilder von XXXXXXXXXX angefertigt und weitergegeben, die mitunter unschuldige Personen auf fremden Arealen und öffentlichen Bereichen abbilden! Die Abgemahnten erhalten das Bild und glauben durch die täuschende Darstellung in Kombination mit den Textformulierungen, dass ihr Vergehen bei der Einfahrt beginnt, und meiden die gesamte Adresse. In der Masse der Abfertigungen ist es sogar vorgekommen, dass Bilder von verschiedenen Störern vertauscht ausgehändigt wurden.

Und wenn sich jemand zu wehren versuchte, dann vermute ich, dass dann bei weiteren Auseinandersetzungen damit getäuscht wurde, dass es angeblich eine Zustimmung seitens Frau Tscholl gäbe, sofern jemand das Besitzverhältnis in Frage stellt. (=Betrug?)

(Auch in dieser Stellungnahme versucht XXXXXXXXXX sogar die Behörde mit einer angeblichen Bewilligung zu täuschen)

Seit ca. 20 Jahren habe ich dort eine Garage gemietet, die bis vor einem Jahr mehrmals täglich aufgesucht wurde. Dass ich diese mittlerweile nur notgedrungen ein paar Mal wöchentlich besuche, hat eben mit der extremen Verfolgungspolitik von XXXXXXXXXX zu tun. Wir fühlen uns andauernd beobachtet und versuchen dadurch den Platz zu meiden. Vor allem will man sich und die Familie nicht jemanden aussetzen, dessen Überwachungsapparat großes Unbehagen auslöst.

XXXXXXXXXX

Die Entsorgungscontainer (Papier und Plastik) wurden von uns allen dauernd benützt. Die Aussage „…konnte ich auch nicht beobachten.“ bestätigt eine umfassende Überwachung, bei der ich anscheinend Glück hatte, nicht beobachtet zu werden!

XXXXXXXXXX

Die mir bekannten Überwachungsanlagen mit Bewegungserkennung nehmen bereits bei geringster Bewegung kleinerer Objekte auf! Die Überwachung und Bildverarbeitung sind besorgniserregend genug und ich bin nicht in der Lage zu erkennen, vor allem wegen dieses Überwachungswahnsinns, ob bzw. wann ich und meine Familie aufgezeichnet werden und es ist mir nicht möglich, uns davor zu schützen. Die enorme Belastung und das andauernde Unwohlsein an diesem Standort sind für uns und alle Besucher schwer zu verdauen.

XXXXXXXXXX

Die Entfernung wurde gemacht, weil sich eine Anwältin einer Betroffenen zu wehren versuchte. Und die Geruchsbelästigung bei Papier und Plastik ist auch erfunden.

XXXXXXXXXX

Die öffentlichen Container waren seit Jahrzehnten nach innen gerichtet und naturgemäß bewegt man sich auch von dieser Seite an diese heran. Ich kann mich dem Eindruck nicht erwehren, dass die Container ein gutes Lockmittel waren.

XXXXXXXXXX

Unter welchem Titel die Stadtgemeinde den Containerstandort führte, weiß ich nicht, da die Trafik aber allseits bekannt ist, werden solche Titel möglicherweise einem örtlichen Bekanntheitsgrad zugeordnet. Das Prekarium bestand jedenfalls mit XXXXXXXXXX.

XXXXXXXXXX

Natürlich geht es um meine Interessen! Sonst würde ich mich nicht an die Behörde wenden. Vielleicht kann die Datenschutzbehörde auch die Interessen der Allgemeinheit vertreten.

XXXXXXXXXX

Im Erfassungsbereich der Kamera werde ich erfasst!
Wenn ich mich dann auf der Straße, in der Einfahrt, am Platz (Tscholl) oder am Gehsteig mit jemanden unterhalte werde ich aufgenommen, sobald irgendetwas die Aufnahme auslöst.

XXXXXXXXXX

Dort sind Kennzeichen angebracht, die glücklicherweise seit Jahren nicht entfernt wurden. Die Bereiche und Verarbeitungen sind zweckgebunden und im geringstmöglichen Ausmaß und eine mögliche Auswertung findet nur im Zusammenhang mit einer Straftat in Zusammenarbeit mit der Polizei statt.

XXXXXXXXXX

Unter Berücksichtigung meiner mathematischen Fähigkeiten handelt es sich bereits bei den mir vorgelegten Gebührenforderungen (je. EUR 265,30) um zigtausend Euro. Dabei handelt es sich nur um einen Bruchteil der Einnahmen.
Das sollte sich eventuell über die Finanzbehörde ermitteln lassen, sofern dafür überhaupt Steuern entrichtet wurden!

XXXXXXXXXX

Vielleicht hat die getätigte Anzeige in den letzten Monaten für Zurückhaltung im Überwachungsmissbrauch gesorgt? Oder die Entfernung der „Köderstelle“ Gemeinde-Container?
Es wirkt für mich so, als ob XXXXXXXXXX mit dem (erschlichenen) Freispruch mit frischem Elan seiner Überwachungsmethodik nachgeht.
Das Wort „Auswertezyklus“ klingt für mich nach „Geschäftemacherei“. Das damit einhergehende Nachstellen von Bürger:Innen über fremde und öffentliche Bereiche erinnert mich an Spionagetätigkeiten und Stasi-Methoden aus dem letzten Jahrhundert.

XXXXXXXXXX

Wie schon bemerkt – die Kamera erfasst das, was sie sieht, und nimmt unter Umständen auch alles und jeden darauf auf! Die Fotos belegen das!

XXXXXXXXXX

Auch das stimmt so nicht ganz – seine beiden Garagen befinden sich links und nicht mittig und sein Servitusbereich befindet sich links von der Mitte der Einfahrt. Seine Aussage erinnert mich wieder an die oben angesprochene Verhandlung, wo man dem Richter sogar die öffentliche Straße als „Servitutsweg“ unterjubelte.

XXXXXXXXXX

Meine Darstellung beruht auf den Beweisbildern. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

XXXXXXXXXX

Der Schutz seines Besitzes stand anscheinend nicht so im Vordergrund, weil sonst hätte man schon früher die Container entfernen lassen und den Besitz markiert. Daher gehe ich davon aus, dass die unsichtbare Besitzgrenze und die „Köder“-Container doch einer Bereicherung dienlich waren (Geschäftsmodell). Eine „echte“ und sichtbare Beschilderung über eine Videoüberwachung hätte den Besitz von XXXXXXXXXX auch besser geschützt. Was hat Vorrang? Den Besitz zu schützen oder Einnahmen zu lukrieren? – Wahrscheinlich die Einnahmen, belegt durch seine maßlose Überwachung.

XXXXXXXXXX

Ich hoffe, dass sich die Datenschutzbehörde nicht täuschen lässt und diese Angelegenheit nicht als erledigt sieht.


Nachtrag


Bitte lassen Sie diese Stellungnahme mit meinen Anmerkungen ebenso in die Anzeige vom 3.8.2022 (Artikel 83 DSGVO und §62 DSG Abs. 3 u. 4.) einfließen.

Ich bin davon überzeugt, dass in den letzten Jahren einige Personen anhand von Unwahrheiten (angebliche Bewilligungen), Irreführungen (falsche Darstellung durch Bildmaterial und Text) und Täuschungen (Vorgabe von Markierungen, obwohl keine Grundstücksmarkierung vorhanden war und die Köderstelle der Container) dazu genötigt wurden, Unterlassungserklärungen zu unterfertigen und Gebührenzahlungen zu leisten. Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei um Betrug.

Ebenso beinhaltet diese gesamte Vorgehensweise von XXXXXXXXXX nach meinem Verständnis sehr wohl eine Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht nach § 63 DSG. – Daher ersuche ich Sie, diesen Fall zusätzlich an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Ich stehe der Datenschutzbehörde und der Staatsanwaltschaft umfänglich zur Verfügung.

Mit der Bitte um weitere Bearbeitung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen