230816 ws -> dsb.gv.at

An die Datenschutzbehörde

Sehr geehrte Datenschutzbehörde,

zu XXXXXXXXXX übersende ich Ihnen weitere Details.

Am 7.8.2023 wurde erstmals ein Hinweisschild mit dem Text „ACHTUNG Grundstück wird videoüberwacht!“ an der Hauswand von XXXXXXXXXX angebracht. Ein Foto davon ist beigefügt. Weitere Maßnahmen oder Hinweise an seiner Grundstücksgrenze oder auf dem Grundstück sind nicht erkennbar. Alle Aussagen über eine frühere Kennzeichnung, wie sie in der persönlichen Stellungnahme von XXXXXXXXXX vom 25.9.2022 gegenüber der Datenschutzbehörde gemacht wurden, sind unwahr, ebenso wie viele andere Behauptungen XXXXXXXXXX. Einige Beweise belegen das.

Das beigefügte PDF zeigt den Aufnahmebereich seiner Überwachungsanlage anhand von Beweisfotos aus den Jahren 2020 und 2021. (Im Bildmaterial, das aus dem Jahr 2022 stammt, sind die öffentlichen Sammelcontainer auf dem überwachten Grundstück bereits entfernt.)

Da mir mitgeteilt wurde, dass es bereits zu Verfolgungen und Abmahnungen gekommen ist, wenn nur ein Teil eines Autos in die Einfahrt hineinragte, ohne das Grundstück von XXXXXXXXXX überhaupt berührt zu haben, fordere ich die Ermittlungsbehörden auf, alle Beteiligten als Zeugen zu vernehmen.

Bitte informieren Sie mich ehestmöglich über die Feststellung sämtlicher Rechtsverletzungen, die sich aus den bereits vorliegenden und noch zu ermittelnden behördlichen Beweismitteln unter Bezugnahme auf die einschlägigen österreichischen und europäischen Gesetze ergeben, da eine umfassende Aufklärung des Sachverhaltes über öffentliche Medien angestrebt wird.

Ich ersuche die Datenschutzbehörde, mir die Geschäftszahlen aller Behörden (Staatsanwaltschaft, Korruptionsstaatsanwaltschaft, sonstige Behörden, …), die Ermittlungen in diesem Fall bzw. daraus abgeleitete Verfahren führen, zur Verfügung zu stellen.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen:

Foto Schild Videoüberwachung ab 7.8.2023