250529 ws -> bh.lienz

An die Bezirkshauptmannschaft Lienz

Sehr geehrte XXXXXXXXXX, sehr geehrte Damen und Herren der Bezirkshauptmannschaft Lienz,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Information vom 28.05.2025 zu meinem Schreiben vom 27.03.2025.

Hiermit nehme ich Stellung und stelle meine Anträge.

Seit vielen Jahren und vertraglich seit dem 27.05.2018 bin ich an der Adresse Kärntner Straße 28 für den Bereich der Trafik Stangl (Andrea Tscholl) als Auftragsdatenverarbeiter tätig. Ich bin unter anderem verantwortlich für die Vorgänge der Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten. Somit bin ich auch dem Grundrecht auf Datenschutz, den Persönlichkeitsrechten und der Privatsphäre der Kundinnen und Kunden sowie der Besucherinnen und Besucher des dazugehörigen Grundstücks der Trafik verpflichtet. Daher besteht auch hier ein berechtigtes rechtliches Interesse.

Trotz meiner mündlichen und schriftlichen Forderungen seit Herbst 2020 und entgegen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen hat XXXXXXXXXX, wohnhaft in XXXXXXXXXX, sein Grundstück in Lienz nicht entsprechend gekennzeichnet. Monatelang hat er Personen auf dem Grundstück von Frau Tscholl und der Kärntner Straße mit seiner rechtswidrigen Überwachung aufgezeichnet, nachträglich verfolgt und ausgewertet, um damit durch die Bezirkshauptmannschaft Lienz Halterauskünfte einzuholen und Gebühren zu erheben. Diese rechtswidrige Überwachung wurde auch durch die Datenschutzbehörde festgestellt.

Ohne die Daten aller widerrechtlich ausgeforschten Personen kann ich meiner Informationspflicht bezüglich des festgestellten Überwachungsmissbrauchs durch Dritte gegenüber den Betroffenen nicht nachkommen.

Da meine bisherigen Urgenzen bezüglich der Entfernung der Videokamera und einer wahrheitsgemäßen Aufklärung der Betroffenen erfolglos blieben, arbeite ich an einer Veröffentlichung dieses Falles.

Parallel dazu stelle ich nun folgende

Anträge:

  • Feststellung der genauen Anzahl der von XXXXXXXXXX oder seiner Anwaltskanzlei seit Mai 2018 angeforderten Halterauskünfte inklusive der jeweiligen Datumsangaben (auch ohne persönliche Daten der Opfer) und Übermittlung dieser Angaben an mich. Die Anzahl und das dazugehörige Datum sind essenziell, um die Lügen zu beweisen, die anderen Behörden von XXXXXXXXXX aufgetischt wurden.

  • Information und Aufklärung aller direkt Betroffenen, also aller Personen, über die seitens XXXXXXXXXX und seiner anwaltlichen Vertretung eine Halterauskunft eingeholt wurde. Sie sind über die rechtswidrige Videoüberwachung, die genauen Eigentumsverhältnisse und deren widerrechtliche Auswertung durch die Überwachungsanlage von XXXXXXXXXX zu informieren. Es muss auf den subjektiven Tatbestand hingewiesen werden, da die Überwachung trotz des Hinweises auf Abgrenzung und Markierung weiterhin illegal betrieben wurde und die Betroffenen in ihrem Recht auf Datenschutz und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.

  • Korrektur aller Unterlassungserklärungen mit Angabe der Grundstücksparzellen und korrigierter Fotodokumentation, sodass eine Verwechslung mit unserem Grundstück ausgeschlossen ist. Dabei ist besonders darauf hinzuweisen, dass die von XXXXXXXXXX angefertigten Bilder das Ausmaß der Störung nicht dokumentieren, sondern rechtswidrig erstellt wurden. Entsprechend muss diese Täuschung mit korrigiertem und beschriebenem Bildmaterial den Opfern verständlich und begreifbar gemacht werden.

  • Überprüfung und Feststellung aller Maßnahmen, die nach dem Bescheid der DSB (ab Sommer 2023) in Bezug auf die Videoüberwachungsvorschriften getroffen wurden.

  • Die Kamera ist zu entfernen, da mir bereits einige Kunden und Besucher der Trafik mitgeteilt haben, dass sie sich verfolgt und beobachtet fühlen. Aufgrund des Überwachungsdrucks und der Auswertungshistorie kommen sie nicht mehr zu uns. Auch ich persönlich will diesen Druck nicht mehr ertragen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich bereits Ende 2021 das Wegschwenken seiner Kamera von unserem Grundstück und der öffentlichen Straße erwirken konnte. Seit Frühsommer 2022 hat XXXXXXXXXX die Kamera jedoch wieder auf unser Grundstück, unsere Einfahrt und die Kärntner Straße gerichtet. Es erfolgte wieder eine rechtswidrige Überwachung. Es liegt mir dementsprechendes Bildmaterial vor.

  • Korrektur der Grenzlinie, insbesondere die Entfernung der eigenmächtigen Bemalung auf unserem Grundstück.

  • Erwirkung einer öffentlichen Entschuldigung für die rechtswidrige Aufzeichnung und Überwachung fremder Grundstücke und der Kärntner Straße.

Ich ersuche die Bezirkshauptmannschaft Lienz, diesbezüglich tätig zu werden.

Als Teil der Veröffentlichung und Ihrer Kenntnisnahme finden Sie untenstehend eine Zusammenfassung der Fakten sowie ein Fallbeispiel der Besitzstörungsmethodik anhand der rechtswidrigen Videoüberwachung, die trotz meiner Urgenzen betrieben wurde.

Mit freundlichen Grüßen