Antwort von der Datenschutzbehörde
Betrifft: Informationsbegehren vom 14. September 2025
Sehr geehrter Herr Stangl!
Die Datenschutzbehörde hat Ihren Antrag vom 14. September 2025 auf Zugang zu Informationen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), BGBl. I Nr. 5/2024 idgF, erhalten und teilt dazu wie folgt mit:
Die Datenschutzbehörde hat auf Grund Ihrer Anzeige ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet.
In diesem wurde festgestellt, dass der mit Bescheid der Datenschutzbehörde vom 20. April 2023, GZ: XXXXXXXXXX, erteilte Leistungsauftrag (Spruchpunkt 2) erfüllt wurde.
Darüber hinaus wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.
Bitte geben Sie bei jeder Eingabe an die Datenschutzbehörde die Geschäftszahl XXXXXXXXXX an.