250309 ws -> dsb.gv.at

An die Datenschutzbehörde

Sehr geehrte XXXXXXXXXX, sehr geehrte Datenschutzbehörde,

da XXXXXXXXXX dem Leistungsauftrag der Datenschutzbehörde nur unzureichend nachgekommen ist, die rechtswidrige Überwachung festgestellt wurde und mir seine Lügen und Täuschungen und die Methodik der vorangegangenen umsatzbringenden Besitzstörungsmasche mittlerweile weitgehend bekannt waren, wandte ich mich im Herbst 2023 an die Staatsanwaltschaft.

Folgende Gesetze wurden zur Anzeige gebracht:

§ 108 StGB Täuschung

§ 146 StGB Betrug

§ 63 DSG Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht

Anträge

  • Entfernung der Kamera
  • Feststellung aller Rechtsverletzungen
  • Einleitung der notwendigen Strafverfahren
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit aller in diesem Zusammenhang erwirkten Unterlassungserklärungen, da ein subjektiver Tatbestand des XXXXXXXXXX in dieser Angelegenheit vorliegt
  • Information und Aufklärung aller Betroffenen über die genauen Eigentumsverhältnisse und die unzulässige Überwachung
  • Feststellung des gesamten im Zusammenhang mit dieser rechtswidrigen Überwachung erzielten Betrages und Weiterleitung an die Finanzbehörde zur Überprüfung.

Zusammenfassung der strafbaren Handlungen des XXXXXXXXXX:

  • XXXXXXXXXX bezieht trotz Widerspruchs fremdes Eigentum in seine Verfolgung ein und täuscht durch irreführende Formulierungen bezüglich der Einfahrt und illegal angefertigte Fotos den Betroffenen falsche Besitzverhältnisse vor.
  • Durch die irreführende und falsche Darstellung wurde eine Klärung bei den Betroffenen angestrebt, die von XXXXXXXXXX weiterhin ignoriert wird.
  • Die Aufforderung, die unzulässige Überwachung und Einschränkung unserer persönlichen Freiheit zu unterlassen, wurde ignoriert.
  • Der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Bevölkerung werden den persönlichen und rechtswidrigen Verfolgungsinteressen von XXXXXXXXXX untergeordnet.
  • Die eigenmächtige Bemalung des Nachbargrundstückes wurde trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernt. Auch hier täuschte er mit Versprechungen, die nicht eingehalten wurden.
  • Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden nicht eingehalten und die Überwachung rechtswidrig durchgeführt.
  • Bis zum 7.8.2023 wurden keine Hinweisschilder auf die Videoüberwachung angebracht. Die Datenschutzbehörde wurde bei ihren Ermittlungen diesbezüglich getäuscht.
  • Die erforderlichen Hinweise auf die Datenverarbeitung wurden bis heute nicht angebracht.
  • Das „berechtigte Interesse“ wurde maßlos überdehnt, ohne auf die Belange der persönlichen Freiheit, der Persönlichkeitsrechte, des Grundrechts auf Datenschutz oder der Privatsphäre anderer Rücksicht zu nehmen.
  • Das Nachbargrundstück wurde mindestens seit Sommer 2020 rechtswidrig überwacht.
  • Der stark frequentierte öffentliche Verkehrsweg wurde rechtswidrig überwacht.
  • Bis zum 21.10.2021 wurden die öffentlichen Flächen des ehemaligen kommunalen Containersammelplatzes rechtswidrig überwacht.
  • Über Jahre hinweg wurde eine Vielzahl von Videoaufzeichnungen rechtswidrig angefertigt, die die Speicherfrist von 72 Stunden um ein Vielfaches überschritten und sich sogar über mehrere Monate erstreckten.
  • XXXXXXXXXX täuschte durch seine Formulierungen, die fehlende Kennzeichnung und die rechtswidrig angefertigten und ausgehändigten Aufzeichnungen falsche Besitzverhältnisse vor.
  • Zahlreiche Personen wurden in Gewinn- oder Schädigungsabsicht rechtswidrig verfolgt und ausgewertet.
  • XXXXXXXXXX wälzt die Verantwortung für seine rechtswidrige Überwachung auf andere ab.
  • XXXXXXXXXX verschleiert viele Tatsachen durch Lügen und Täuschungen.
  • Unsere Aufforderungen zur Unterlassung werden ignoriert.
  • Geltende Gesetze und die Entscheidung der Datenschutzbehörde werden ignoriert.

Am 19.11.2024 wurde mir trotz mehrmaligen Antrags erst wenige Tage nach Einstellung des Verfahrens Akteneinsicht gewährt.

Ich arbeite nun an einer Veröffentlichung bzw. öffentlichen Aufklärung der gesamten Methodik dieses Falles.

In diesem Akt gibt es eine amtliche Aussage von XXXXXXXXXX – Zitat: „Ich habe bis dato diverse Gerichtstermine betreffend dem selben Thema bereits absolviert und wurde nicht nur von den Verwaltungsbehörden, sondern auch von der Datenschutzbehörde freigesprochen“.

Zum Zwecke der Aufklärung der Öffentlichkeit auf der Website und für eine Petition gegen Missbrauch und Überwachungsdruck bitte ich die Datenschutzbehörde um eine Stellungnahme zu den Erwägungen, die zu diesem Freispruch geführt haben.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen