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An das Bundesministerium für Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ende Februar 2025 wurde ich von der Volksanwaltschaft über das Versäumnis der Staatsanwaltschaft Innsbruck bezüglich der verspäteten Akteneinsicht im Verfahren XXXXXXXXXX informiert und bin daher zu neuen Erkenntnissen gekommen.

Meine erheblichen Zweifel an einer objektiven, unvoreingenommenen und unbeeinflussten Beweisaufnahme und meine erheblichen Bedenken, dass die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft unvernünftig und willkürlich ist, werden damit bestätigt.

Ich werfe der Staatsanwaltschaft Innsbruck vor, dass dieses Versäumnis bewusst herbeigeführt wurde, dass es mir nicht mehr möglich ist, auf die inhaltlichen Fehler und Ungereimtheiten Einfluss zu nehmen.

Insbesondere wegen bzw. durch die involvierte XXXXXXXXXX, zu der ich hiermit meine Stellungnahme abgebe:

In einem anderen Einzelfall am Bezirksgericht Lienz im Mai 2022 vertrat XXXXXXXXXX die Staatsanwaltschaft als Anklägerin gegen den Beschuldigten, den auch ich in meiner Anzeige beschuldige.
Bei dieser Verhandlung, bei der ich aus Betroffenheit als stiller Zuhörer anwesend war, hat die anwaltliche Vertretung des Angeklagten mehrfach wissentlich gelogen, die Staatsanwaltschaft (in Vertretung der XXXXXXXXXX) hat belastende Beweise vorsätzlich verweigert und der Richter hat, nachdem ihm eine 60ig-seitige Beweismappe vorgelegt wurde, diese unbeachtet beiseitegelegt und dann zügig mit seiner sehr eigenwilligen Rechtsauslegung ohne Berücksichtigung der umfangreichen Fakten einen Freispruch ausgesprochen. Als ein Zeuge weitere Beweise beibringen wollte, wurde er mit den Worten „Wir haben alles, was wir brauchen“ abgefertigt und ihm sogar mahnend die ausgestreckte Hand entgegengestreckt! – Es war nicht im Interesse der Anklägerin (XXXXXXXXXX), ein wahrheitsgemäßes Urteil herbeizuführen. Die Freunderlwirtschaft war dann auch ausschlaggebend für das Durchwinken des Freispruchs.
Ich habe in meiner Anzeige auch auf diese Verhandlung und das vorangegangene Verfahren Bezug genommen, weil ich der Überzeugung bin, dass auch der (erschwindelte) Freispruch den Amtsmissbrauch beweisen würde. Ein mangelhaftes Urteil mit Mauschelei und Rechtsbeugung!
Vor allem auch deshalb, weil dieser Freispruch in weiterer Folge von der Anwaltskanzlei und vom Beschuldigten als „Freibrief im Namen der Republik“ verwendet wurde und mir in meinen Urgenzen bei der Datenschutzbehörde und auch in meiner Anzeige bei der Staatsanwaltschaft vorgehalten wurde und das von der befangenen XXXXXXXXXX.

Weitere Ungereimtheiten in der Akte:
Meine Anzeige wegen Täuschung und Betrug wurde überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Falschaussagen des Beschuldigten wurden meinen Unterlagen nicht gegenübergestellt. Auf den polizeilichen Lichtbildern sind die Angaben falsch und es wird ein falsches Ortsbild erzeugt. Unter Beschuldigter steht in einem Beispiel mein Name und mein Geburtsdatum statt des tatsächlichen Beschuldigten. In einem Schriftsatz habe ich auf die willkürliche Verfahrensweise des vorgetäuschten Freispruchs hingewiesen und zusätzlich ein Beweisbild eines Gerichtstextes beigefügt, auf dem die Täuschungen der Anwaltskanzlei bezüglich der Verfolgungen auf dem Grundstück, für das ich verantwortlich bin, dokumentiert sind. Dieses Beweisblatt B-80 ist in der Akte nicht vorhanden!
Ich füge dieses Beweisblatt B-80 und das dazugehörige Schreiben mit den Äußerungen und Fortsetzungsgründen der Vollständigkeit halber bei.

Hätte ich gewusst, dass diese XXXXXXXXXX in irgendeiner Weise in meine Anzeige eingebunden wird, dann wäre mir schon früher klar gewesen, dass man durch das Wegschauen der Staatsanwaltschaft eine Einstellung bewirkt bzw. man damit meinen Fall zum Erliegen bringt.

Ich leide nicht nur unter dem Überwachungsdruck, kann meiner Verpflichtung zum Datenschutz nicht nachkommen, muss das Vertrauen in meinen Zuständigkeitsbereich wiederherstellen, sondern muss mich auch noch mit unterwanderten Behörden auseinandersetzen!

Die Aussage des Beschuldigten, er sei nicht nur von den Verwaltungsbehörden, sondern auch von der Datenschutzbehörde freigesprochen worden, habe ich bereits an die Datenschutzbehörde weitergeleitet und um Stellungnahme gebeten.

Ich bemühe mich nun um öffentliche Aufklärung und ersuche das Bundesministerium für Justiz um Stellungnahme zu meinen Vorwürfen und ob bzw. welche Maßnahmen folgen werden.

Mit freundlichen Grüßen