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An die Staatsanwaltschaft Innsbruck

Anzeige


Sehr geehrte Staatsanwaltschaft!

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen XXXXXXXXXX, wohnhaft in XXXXXXXXXX, wegen verschiedener Delikte nach folgenden Gesetzen:

§ 108 StGB Täuschung
§ 146 StGB Betrug
§ 63 DSG Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht

Auf der Liegenschaft von XXXXXXXXXX, Kärntner Straße 28, wird seit mindestens Sommer 2020 eine rechtswidrige Videoüberwachung betrieben. Diese rechtswidrige Überwachung war Grundlage für die Verfolgung diverser Personen.

Bereits in einem ersten Gespräch im Oktober 2020 habe ich XXXXXXXXXX persönlich auf die fehlende Kennzeichnung seines Grundstücks, die Entfernung der öffentlichen Container und die Einhaltung aller weiteren rechtlichen Voraussetzungen für seine Verfolgung hingewiesen.

Auch diese Hinweise und weitere schriftliche Aufforderungen zur Klärung der vorgelegten irreführenden und täuschenden Unterlagen wurden von XXXXXXXXXX ignoriert. Durch diese Ignoranz und Missachtung der österreichischen Gesetze wurde ich Opfer dieser eigennützigen und rechtswidrigen Überwachung.

Trotz meiner persönlichen Aufforderungen und zahlreicher Anmerkungen, die ich XXXXXXXXXX mitgeteilt habe, wurde ich von XXXXXXXXXX ignoriert, getäuscht und belogen. XXXXXXXXXX hat sogar versucht, die Behörden zu täuschen und in einigen Bereichen ist ihm das auch gelungen! Durch seine Handlungen, Formulierungen und bildlichen Darstellung seiner illegalen Überwachung wurden viele Betroffene getäuscht und in zahlreichen Fällen sogar zu Unterlassungen genötigt, die diese bei wahrheitsgemäßer Betrachtung so nicht hingenommen hätten. Auch bei einem Vorbringen in einer Besitzstörungsklage seitens XXXXXXXXXX wurde folgender Text verwendet: „Der Kläger ist Eigentümer einer dem Hause Kärntnerstraße 28 vorgelagerten Garagen- und Zufahrtsflächen in 9900 Lienz, …. Diese Fläche ist als Privatfläche ausgewiesen und mit zwei Einfahrt Verboten Schildern aus-geschildert …“. (TÄUSCHUNG! – XXXXXXXXXX ist nicht Eigentümer der mit zwei Einfahrt Verboten Schildern beschilderten Fläche!!)

Aufgrund seines rechtswidrigen Überwachungswahns, der bei uns großes Unbehagen auslöst, besuche ich diese Adresse seit vielen Monaten nur noch eingeschränkt, weil die Kamera von XXXXXXXXXX nach wie vor auf das Nachbargrundstück, unsere Einfahrt und den öffentlichen Raum gerichtet ist. Auch seine schriftliche Zusicherung aus dem Jahr 2021, dass die Videoüberwachung geändert wurde und nur noch sein Grundstück überwacht wird, war ebenso eine Lüge – siehe Ermittlungen der Datenschutzbehörde.

Aufgrund dieser illegalen Überwachung, der ich mich nicht entziehen konnte und kann, sowie der vorsätzlichen Missachtung meiner Persönlichkeitsrechte und der Missachtung geltender Gesetze durch XXXXXXXXXX, stelle ich folgende Anträge:

Anträge

  • Entfernung der Kamera
  • Feststellung aller Rechtsverletzungen
  • Einleitung der notwendigen Strafverfahren
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit aller in diesem Zusammenhang erwirkten Unterlassungserklärungen, da ein subjektiver Tatbestand des XXXXXXXXXX in dieser Angelegenheit vorliegt
  • Information und Aufklärung aller Betroffenen über die genauen Eigentumsverhältnisse und die unzulässige Überwachung
  • Feststellung des gesamten im Zusammenhang mit dieser rechtswidrigen Überwachung erzielten Betrages und Weiterleitung an die Finanzbehörde zur Überprüfung.

Zusammenfassung der strafbaren Handlungen des XXXXXXXXXX:

  • XXXXXXXXXX bezieht trotz Widerspruchs fremdes Eigentum in seine Verfolgung ein und täuscht durch irreführende Formulierungen bezüglich der Einfahrt und illegal angefertigte Fotos den Betroffenen falsche Besitzverhältnisse vor.
  • Durch die irreführende und falsche Darstellung wurde eine Klärung bei den Betroffenen angestrebt, die von XXXXXXXXXX weiterhin ignoriert wird.
  • Die Aufforderung, die unzulässige Überwachung und Einschränkung unserer persönlichen Freiheit zu unterlassen, wurde ignoriert.
  • Der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Bevölkerung werden den persönlichen und rechtswidrigen Verfolgungsinteressen von XXXXXXXXXX untergeordnet.
  • Die eigenmächtige Bemalung des Nachbargrundstückes wurde trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernt. Auch hier täuschte er mit Versprechungen, die nicht eingehalten wurden.
  • Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden nicht eingehalten und die Überwachung rechtswidrig durchgeführt.
    • Bis zum 7.8.2023 wurden keine Hinweisschilder auf die Videoüberwachung angebracht. Die Datenschutzbehörde wurde bei ihren Ermittlungen diesbezüglich getäuscht.
    • Die erforderlichen Hinweise auf die Datenverarbeitung wurden bis heute nicht angebracht.
    • Das „berechtigte Interesse“ wurde maßlos überdehnt, ohne auf die Belange der persönlichen Freiheit, der Persönlichkeitsrechte, des Grundrechts auf Datenschutz oder der Privatsphäre anderer Rücksicht zu nehmen.
    • Das Nachbargrundstück wurde mindestens seit Sommer 2020 rechtswidrig überwacht.
    • Der stark frequentierte öffentliche Verkehrsweg wurde rechtswidrig überwacht.
    • Bis zum 21.10.2021 wurden die öffentlichen Flächen des ehemaligen kommunalen Containersammelplatzes rechtswidrig überwacht.
    • Über Jahre hinweg wurde eine Vielzahl von Videoaufzeichnungen rechtswidrig angefertigt, die die Speicherfrist von 72 Stunden um ein Vielfaches überschritten und sich sogar über mehrere Monate erstreckten.
    • XXXXXXXXXX täuschte durch seine Formulierungen, die fehlende Kennzeichnung und die rechtswidrig angefertigten und ausgehändigten Aufzeichnungen falsche Besitzverhältnisse vor.
    • Zahlreiche Personen wurden in Gewinn- oder Schädigungsabsicht rechtswidrig verfolgt und ausgewertet.
    • XXXXXXXXXX wälzt die Verantwortung für seine rechtswidrige Überwachung auf andere ab.
    • XXXXXXXXXX verschleiert viele Tatsachen durch Lügen und Täuschungen.
    • Unsere Aufforderungen zur Unterlassung werden ignoriert.
    • Geltende Gesetze und die Entscheidung der Datenschutzbehörde werden ignoriert.

Alle relevanten Beweise und weiteren Informationen sind in der Korrespondenz mit XXXXXXXXXX und der Datenschutzbehörde sowie in anderen beigefügten Dokumenten enthalten.

Über die von der Datenschutzbehörde eingeleiteten Prüfungs-, Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren liegen mir leider keine Informationen vor. Über weitere Ermittlungen anderer Behörden (z.B. Finanzbehörde, …), die sich aus den bisherigen Informationen ergeben, bin ich nicht informiert.

Beilagen:

Korrespondenz mit XXXXXXXXXX
2020 bis März 2022
Blatt B-01 bis B-19

Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Dezember 2020
Blatt B-20 bis B-31

Korrespondenz mit der Datenschutzbehörde zu Geschäftszahl XXXXXXXXXX
Juli 2022 bis August 2023
Blatt B-32 bis B-76

Meine Stellungnahme bezüglich der öffentlichen Gemeindecontainer
Oktober 2020 bis Oktober 2021
Blatt B-77

Zusammenfassung aller Markierungen bis Anfang August 2023
Blatt B-78

Meine Stellungnahme zur rechtswidrigen Videoaufnahme betreffend der Anzeige eines Betroffenen (diese steht im Zusammenhang mit dem Verfahren XXXXXXXXXX und dem Vorverfahren XXXXXXXXXX)
Februar 2022
Blatt B-79

Bitte teilen Sie mir die Aktenzeichen mit, unter denen diese Verfahren bei der Staatsanwaltschaft geführt werden.

Mit freundlichen Grüßen