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An die Staatsanwaltschaft Innsbruck

Antrag auf Begründung und Fortführung zu XXXXXXXXXX

Sehr geehrte Staatsanwaltschaft!

Mit Schreiben vom 26.2.2024, das mir am 4.3.2024 per Post zugestellt wurde, teilen Sie mir mit, dass Sie das Ermittlungsverfahren (XXXXXXXXXX) einstellen.

Ich beantrage hiermit eine Begründung aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen die Einstellung erfolgte (§63 DSG 2021).

Am 23.10.2023 erstattete ich Anzeige gegen XXXXXXXXXX wegen

§ 108 StGB Täuschung

Wer einem anderen in seinen Rechten dadurch absichtlich einen Schaden zufügt, daß er ihn oder einen Dritten durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die den Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

§ 146 StGB Betrug

Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

§ 63 DSG Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht

Wer mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern, oder mit der Absicht, einen anderen dadurch in seinem von § 1 Abs. 1 gewährleisteten Anspruch zu schädigen, personenbezogene Daten, die ihm ausschließlich auf Grund seiner berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut oder zugänglich geworden sind oder die er sich widerrechtlich verschafft hat, selbst benützt, einem anderen zugänglich macht oder veröffentlicht, obwohl der Betroffene an diesen Daten ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse hat, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Durch die Handlungen des XXXXXXXXXX bin ich selbst zum Opfer geworden. Es obliegt meiner Zuständigkeit für das betroffene Nachbargrundstück und als Datenschutzbeauftragter für das Areal (Besitz Tscholl) diesbezüglich für Recht und Ordnung zu sorgen. Nach meinen bisherigen Versuchen, diverse Maßnahmen zu treffen und nach meinem Gespräch mit XXXXXXXXXX, seinen nicht eingehaltenen Vereinbarungen und seiner fortgesetzten Ignoranz, war ich gezwungen mich an die Justiz zu wenden.

Meine Anzeige gegen XXXXXXXXXX bei der Staatsanwaltschaft (Ende 2020 – Betrug, Täuschung, Nötigung) und meine Anzeige bei der Datenschutzbehörde (Mitte 2022 – Art 83 DSGVO, §62 DSG) wurden nicht behandelt.

Ich möchte anmerken, dass ich mich in meiner beruflichen Tätigkeit seit vielen Jahren intensiv mit dem Datenschutz beschäftige und ich einen erheblichen Aufwand damit betreibe, so wie auch an dieser Liegenschaft. Ich bin kein Jurist und möchte mich für meine Formulierungen entschuldigen, aber es ist für mich unverständlich, dass ich trotz dieses ernsten Themas und eigentlich eindeutiger Regelungen und Gesetze, selbst in meinem eigenen Verantwortungsbereich zum Opfer geworden bin und seitdem nicht gehört werde. So versuche ich selbst das Grundstück nur noch über einen Seitenzugang zu betreten, da die Kamera von XXXXXXXXXX immer auf die Einfahrt und die öffentlichen Bereiche gerichtet ist und sein verantwortungsloser Umgang mit seiner „Datenwaffe“ unerträglich ist.

Der gesamte Sachverhalt wird in meinen beruflichen Kreisen bereits diskutiert und mit großem Interesse verfolgt.

Ich möchte mich nicht ständig wiederholen, aber bei dem bereits erwähnten Prozess, bei dem ich als Zuhörer im Gerichtssaal anwesend war, wollte ein Betroffener und Zeuge dem Richter verschiedene Beweise vorlegen, die aber, wie bereits erwähnt, nicht einmal angenommen oder gar eingesehen wurden. Viele andere Beweise, wie z.B. ein Text aus unserer Datenschutzrichtlinie, die die Verarbeitung vor Ort regelt und die das Gericht eigentlich hätte aufhorchen lassen müssen, wurden unbeachtet zur Seite gelegt. In dieser Verhandlung wurden dem Gericht seitens XXXXXXXXXX viele Lügen aufgetischt. Mir ist auch bekannt, dass XXXXXXXXXX in der Vergangenheit durch seine Täuschungen und Lügen die Behörden von sich abbringen konnte.

In Anbetracht der Vergangenheit von XXXXXXXXXX und der Tatsachen seiner Handlungen und Verstöße mit subjektivem Tatbestand habe ich erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, daher stelle ich hiermit den Antrag, die Ermittlungen fortzusetzen und alle Gesetzesverstöße festzustellen. Aufgrund der bisherigen Beweise der wiederholten und fortlaufenden Rechtsbrüche von XXXXXXXXXX, seiner Lügen und Täuschungen, die mir bisher bekannt geworden sind, ist eine umfassende Untersuchung notwendig.

Meine Bemühungen, die Opfer und Betroffenen zu informieren und den Sachverhalt aufzuklären, werden durch XXXXXXXXXX blockiert und ich stelle auch diesbezüglich einen Antrag, dies in die Wege zu leiten. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Ausforschung der Autokennzeichen und die Herausgabe der Zulassungsdaten der Besitzer über die Bezirkshauptmannschaft Lienz hauptsächlich mit den illegal angefertigten Aufnahmen erwirkt wurde.

Die Gründe meines Fortführungsantrages bleiben unverändert und wurden bereits einzeln und bestimmt in der Anzeige aufgelistet.

Weiters stelle ich den Antrag auf volle und unbeschränkte Akteneinsicht. Ich stehe Ihnen für weitere Beweisaufnahmen und für einen Lokalaugenschein zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen