Sehr geehrter Herr Stangl,
Sie können etwaige Unterlagen gerne an die hier verwendete E-Mail Adresse schicken. Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Angelegenheit im Wege der Volksanwaltschaft bereits aufsichtsbehördlich geprüft und bewertet wurde. Für ein bewusstes Herbeiführen der Säumnis (Amtsmissbrauch) wurde kein substanzieller Anhaltspunkt gefunden, der weitere Ermittlungen oder Berichtsaufträge erforderlich machen würde.
Mit freundlichen Grüßen