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An das Bundesministerium für Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren vom Bundesministerium für Justiz,

am 7. Mai 2025 haben Sie mir unter der Geschäftszahl XXXXXXXXXX mitgeteilt, dass Sie das Verfahren XXXXXXXXXX hinsichtlich meiner Eingabe vom 23. Mai 2025 geprüft haben und keinen Anlass für weitere aufsichtsbehördliche Maßnahmen gefunden haben.

Ich berufe mich auf das Informationsfreiheitsgesetz und stelle den Antrag, mir umfangreiche Informationen zu dieser Überprüfung des Bundesministeriums für Justiz zu dem oben angeführten Verfahren einschließlich dessen kompletten Inhalts zur Verfügung zu stellen.

Diese Informationen werde ich auf https://datenwaffe.eu der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Auf dieser Seite finden Sie im Übrigen auch eine grobe Übersicht über die bisherigen Entwicklungen in meinem Verantwortungsbereich inklusive meines Schriftverkehrs (https://datenwaffe.eu/schriftverkehr).

Da mein Rechtsverständnis ins Wanken gerät und ich nach wie vor von „justizieller Freunderlwirtschaft hinter verschlossenen Türen“ ausgehe, bitte ich Sie auch um eine Erklärung für die folgende, aus meiner Sicht fragwürdige Vorgehensweise von Rechtsanwaltschaft und Justiz.

Hiermit nehme ich Bezug auf die Verhandlung (XXXXXXXXXX), die auch für das Verfahren XXXXXXXXXX relevant ist. Diese Verhandlung mit dem damit einhergehenden Freispruch ist der Beweis für Korruption.

Als betroffener Datenschutzverantwortlicher und stiller Zuhörer habe ich der Verhandlung beigewohnt und werde Ihnen meine Wahrnehmung schildern.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als Anklägerin als auch der vorsitzende Richter lehnten die Beweise des Hauptzeugen ab. Aufgrund von Einschüchterung und Aussagen wie „Wir haben alles, was wir brauchen“ zog der ältere Zeuge seine Beweise desorientiert zurück.

Eine weitere Beweismappe, die ich persönlich zusammengestellt habe und die nur unter mehrmaligem Nachdruck angenommen wurde, enthielt folgenden Inhalt in dieser Reihenfolge:

•                    Auszug aus unserer Policy bezüglich der Videoüberwachung auf dem Gelände der Trafik: Das Auslesen der Videoüberwachung ist nur in strafrechtlichen Fällen zulässig.

•                    Fotodokumentation der Überwachungsbereiche.

•                    Die (sittenwidrigen) Besitzstörungstexte unter Einbeziehung fremder Grundstücke.

•                    Eine Bilddokumentation aller vorhandenen und nicht vorhandenen rechtlich notwendigen Markierungen mit Datumsangabe.

•                    Eine öffentliche Warnung in Form eines Leserbriefs, aus dem ersichtlich wird, dass vor unserem Grundstück gewarnt wird.

•                    Das Schreiben des Stadtamts, in dem bestätigt wurde, dass der Angeklagte für die Sammelbehälter eine durchgängige, allgemeine Zugangs- und Benutzungsgenehmigung für alle Personen auf dem Grundstück sicherstellen musste – die rechtliche Grundlage bestand zugunsten der Stadtgemeinde Lienz. Auch diese Sammelstelle wurde rechtswidrig überwacht. (Kommt es Ihnen nicht komisch vor, dass jemand seinen Besitz rigoros schützen will, aber öffentliche Gemeindecontainer auf seinem Grundstück stehen hat? – Sehr verdächtig.)

•                    Einige unterschiedliche Fallbeispiele aus der rechtswidrigen Überwachung des Angeklagten, bildlich dokumentiert. Es gibt verschiedene Beispiele, bei denen das Nachbargrundstück, die öffentliche Straße, die öffentlichen Sammelstellen oder Personen im öffentlichen Bereich beim Entsorgen von Abfällen in Gemeindecontainern oder auf dem Nachbargrundstück überwacht wurden. Ebenso gibt es Bildmaterial, das zeigt, dass das „gestörte“ Grundstück vom Fuhrpark des Angeklagten zugeparkt war. Trotzdem wurde ein Opfer beim Umdrehen auf dem Nachbargrundstück aufgenommen und ebenso unter dem Besitzstörungstitel verfolgt. Zudem gibt es Bildmaterial aus seiner illegalen Überwachungsanlage, das sogar den falschen Personen ausgehändigt wurde.

•                    Eine genaue Zeitleistenübersicht sowie ein chronologisch sortierter Schriftwechsel mit zahlreichen Texten belegen unsere Forderungen zur Unterlassung und Ausgrenzung unseres Grundstücks, die eigenmächtige Bemalung unseres Grundstücks sowie viele weitere Hinweise auf sein unrechtmäßiges Vorgehen, seine Ignoranz und seine Lügen.

•                    Die bereits eingebrachte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die jedoch ohne Mitteilung an mich nicht weiter verfolgt wurde.

Diese Beweismappe mit 65 bedruckten Seiten wurde vom Richter, nachdem er sie einige Sekunden in der Hand hielt, beiseitegelegt. Er diktierte in sein Aufnahmegerät, dass es sich hierbei um eine Mappe ungeordneter Blätter handelt!

Die Anklägerin, ergo die Bezirksanwältin, ergo die Staatsanwaltschaft, hat ebenso kein Interesse gezeigt, die Beweise zu würdigen. Wahrscheinlich auch deshalb, da sie schon meine frühere Anzeige nicht würdigte.

Die anwaltliche Vertretung äußerte wissentlich unwahre Behauptungen zu den Einkommens- und Besitzverhältnissen sowie zum Ausmaß der strafbaren Handlungen. Die Staatsanwaltschaft, die über umfangreiche Informationen dazu verfügt, blieb untätig.

So wurde beispielsweise behauptet, es handele sich um einen armen Pensionisten mit geringem Einkommen, der nur ein altes Auto und eben jenes Grundstück besitzt. Die einzige Gebühr in Höhe von 70 Euro sei durch den Kauf diverser Schilder verbraucht worden, weshalb es überhaupt keinen Gewinn gegeben habe. Außerdem habe man die Überwachung bereits entfernt. Dem Richter wurde die öffentliche Straße als Servitutsfläche verkauft. Mit ein paar plumpen Bemerkungen gegen die Trafik und deren Kunden sowie ein wenig Opfer-Täter-Umkehr wurde der Richter eingespannt. (Vielleicht war er auch schon von vornherein eingespannt? Es schien bereits kurz nach Verhandlungsbeginn so, als sei der Freispruch vordefiniert gewesen.)

Der Richter argumentierte, dass es keinen Gewinn gab und da es „Datenverarbeitung in Gewinn- UND Schädigungsabsicht” heißt, sei dies nicht mehr ausschlaggebend. Zudem habe es keine Veröffentlichung auf Facebook gegeben und es gäbe auch noch andere Instanzen, bei denen man sich beschweren könne.

So galoppierte das Dreiergespann aus Anklage, Verteidigung und Gericht in den Freispruch hinein. – natürlich auf Kosten der Republik!

Als ich den Richter nach der Verhandlung noch einmal auf die Beweismappe ansprach, entgegnete er mir, ob ich sein Urteil denn nicht gehört hätte.

Seien Sie mir also nicht böse, wenn ich dieses „romantische Dreiergespann” eher als Bermudadreieck empfunden habe, in dem jegliches Rechtssystem absäuft.

Am selben Tag rief ich nach der Verhandlung bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck an und fragte, wo man sich über den Richter und den Verlauf beschweren könne. Man teilte mir mit, dass es dafür eigentlich keine Stelle gäbe. Man beruhigte mich jedoch, indem man mir sagte, dass der Richter auch nach dem Urteil bei Durchsicht der Beweismappe die Verhandlung wieder aufnehmen könne (so habe ich es zumindest verstanden – leider war dem nicht so).

Kurze Zusammenfassung: Die Anklägerin war nahezu wortlos, die Verteidigung hat wissentlich gelogen und der Richter hat Beweise ignoriert und am Gesetz vorbei verhandelt.

Der „arme“ Pensionist ist nämlich wesentlich vermögender. Er hat ein viel höheres Einkommen, einen Mercedes-Fuhrpark und mehrere Liegenschaften. Und selbst wenn er unsere Mitmenschen um nur 100.000 Euro mit einer rechtswidrigen Überwachungsanlage in sittenwidriger Manier geschädigt hat, sollte das auch ein Blinder erkennen können – und nicht nur eine „wegsehende“ Staatsanwaltschaft.

Schauen Sie sich bitte ein Fallbeispiel auf https://datenwaffe.eu an und versetzen Sie sich in meine Lage.

Entschuldigen Sie, wenn ich mich etwas salopp ausdrücke, aber ich überlege, ob sich das Ganze vielleicht als Film- oder Theaterproduktion umsetzen ließe, damit es in Erinnerung bleibt – als Lachnummer und nicht als ernstzunehmende Bedrohung für unseren Rechtsstaat. Zumindest weiß ich nun, dass der Nachbar mit seiner Videokameramethodik nicht nur mir als Datenschützer eine Datenwaffe an den Kopf hält und mich lächerlich macht, sondern mit seinen Lügen und Täuschungen auch der Justiz den symbolischen Mittelfinger zeigt. Und dabei wird seine Hand vielleicht noch von diversen Beamten gestützt.

Ein paar Hinweise zu dem von Ihnen geprüften Verfahren: Zu den folgenden Punkten bitte ich das Bundesministerium um eine Stellungnahme zur Veröffentlichung:

  • Am Deckblatt des Aktes, den ich trotz mehrmaliger Anträge leider erst nach der Einstellung des Verfahrens erhalten habe, steht in fetten Buchstaben: „WICHTIG: Sämtliche Schreiben bitte keinesfalls an die Zentrale Zustellung Justiz, sondern ausschließlich an das jeweilige Gericht oder die Staatsanwaltschaft senden.“ (Ich frage mich, ob das so üblich ist oder ob man KEINESFALLS will, dass vielleicht unbeeinflusste Stellen oder das Bundesministerium davon Wind bekommen.)

Im Akt befinden sich weitere Punkte, die meine Anzeige wegen Betrug, Täuschung und Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht untermauern.

•                    … der Überwacher habe Verkehrszeichen angebracht, die seinen Grund als sein Eigentum klar markieren. (Das bestätigt erneut die Täuschung und den Betrug! Es handelt sich dabei nicht um seinen Grund!)

•                    … er bestätigt im Akt, dass seine Gebühren steuerlich von seinem Steuerberater an das Finanzamt abgeführt werden. – Also doch ein Gewinn! Das passt auch nicht mit dem Freispruch zusammen. Daher ist bewiesen, dass das Gesetz unrichtig angewendet wurde!

•                    … er wäre von den Verwaltungsbehörden und von der Datenschutzbehörde freigesprochen worden. (Die Datenschutzbehörde kann nicht freisprechen!)

•                    … alle Dokumente liegen bei der Rechtsanwaltskanzlei XXXXXXXXXX auf. Es sollte für die Behörden also kein Problem sein, festzustellen, dass mit der rechtswidrigen Überwachung zigtausende Euro erwirtschaftet wurden. Damit wird zumindest bestätigt, dass mehrere Gebühren erhoben wurden und nicht nur eine einzige, wie von der Kanzlei vor Gericht beteuert. Dies steht wiederum dem Freispruch (XXXXXXXXXX) entgegen und unterstreicht die Lügen der Anwaltskanzlei.

•                    Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, der Beschuldigte habe sich nicht strafbar gemacht. Das bestätigt die Ignoranz, das Wegsehen und die Freunderlwirtschaft der Staatsanwaltschaft. Dadurch wurde ein Urteil hervorgerufen, das durch die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft und das Nichtansehen der Beweise zustande kam und anschließend gegen die Wahrheit und eindeutige Gesetze verwendet wird. Das ist doch klassische Korruption. (Bei der Verhandlung am BG Lienz gab es nicht einmal eine Verwarnung für den Betreiber der rechtswidrigen Überwachung – nein, man sprach ihn einfach frei.) Und wenn die Freunderlwirtschaft im Gerichtssaal nicht über dem Gesetz stünde, wäre es naheliegend, dass zumindest der Richter die Beweise ansehen sollte, bevor er urteilt.

•                    Die „umfangreichen“ polizeilichen Ermittlungen in meinem Verantwortungsbereich wurden abgeschlossen, ohne mich als Zeugen zu vernehmen. (Übrigens gibt es auch dort unwahre Sachverhaltsdarstellungen.)

•                    Amtswegige Täuschung bei den polizeilichen Ermittlungen durch das beschriebene Bildmaterial, das nicht der Wahrheit entspricht.

•                    Die Staatsanwaltschaft sieht keine substanziellen Verdachtsmomente in Bezug auf Täuschung und Betrug. Achtung: Besitzstörungsmasche mit Verweis auf die nachbarliche Einfahrt ohne Markierung des eigenen Grundstücks, unterstrichen mit angefertigtem Bildmaterial durch eine skandalös umfangreiche, rechtswidrige Überwachung. Damit wurden Geschädigte zur Unterlassung genötigt. Wie sollen Betroffene die Übertretung erkennen? Mir sind sogar Verleumdungen zu Ohren gekommen. Man versucht, mit plumpen Bemerkungen gegen meine Person von meiner Zuständigkeit, von meiner Verantwortung und vom Sachverhalt abzulenken. Daher auch mein Hinweis in meiner Äußerung zu XXXXXXXXXX auf das Verfahren zu XXXXXXXXXX.

•                    Begründung: „kein Schuldbeweis”. Die Staatsanwaltschaft ignoriert dabei die festgestellte rechtswidrige Überwachung, unwahre Sachverhaltsdarstellungen, fehlende Markierungen, Beweise, meinen Schriftverkehr, die sittenwidrige Besitzstörungsmasche, geltende Gesetze und viele weitere Tatsachen. Stattdessen stützt sie sich umfangreich auf Lügen und Unwahrheiten.

•                    Die Einstellung des Verfahrens wurde in einer nicht öffentlichen Verhandlung beschlossen. Es wurde außerdem laufend davon Abstand genommen, mich als Zeugen einzuvernehmen oder zu laden.

•                    Im Akt sind einige Punkte vorhanden, die eine Fortführung belegt hätten, wenn man mir die Einsicht nicht verwehrt hätte.

•                    Das Gesetz wurde unrichtig angewendet (der Freispruch zu XXXXXXXXXX am BG Lienz ist der Beweis).

•                    Es gibt erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen, die durch die „umfangreichen Ermittlungen“ mit falschen Tatsachen und unwahrem Sachverhalt in den Ermittlungsunterlagen der Landespolizeidirektion Tirol (XXXXXXXXXX) bewiesen sind.

•                    Zudem sind neue Beweismittel, die ich nachgereicht habe, nicht im Akt zu finden, bis auf den textlichen Hinweis der Staatsanwaltschaft: „… sollte etwas beweisen“ – warum wurde dieser Beweis entfernt? Damit wäre bewiesen, dass die Aussage des Rechtsanwalts nicht wahr ist, und es würde auch die Täuschung und die sittenwidrige Vorgehensweise der Anwaltskanzlei im Zusammenhang mit der Besitzstörungsmasche und einer rechtswidrigen Überwachungsanlage belegen.

•                    …

Der Grund für mein Schreiben vom 23.03.2025 an das Bundesministerium für Justiz bezüglich Mauschelei und Rechtsbeugung war auch insofern begründet, als ich nicht verstehe, warum die Gesetze auf Kosten der Bevölkerung nicht angewendet werden, obwohl die Gesetzeslage eigentlich eindeutig ist.

Im Jagdgesetz ist das Wild vor Wilderern fast schon besser geschützt. Warum finden hier klare und deutliche Gesetze keine Anwendung?

Da nicht einmal die Datenschutzbehörde eine Verwarnung ausgesprochen oder weitere Maßnahmen ergriffen hat, gehe ich davon aus, dass es hier ebenfalls zu Mauscheleien oder Einflussnahmen der Staatsanwaltschaft gekommen ist. Aufgrund der unwahren Beschreibung der polizeilichen Ermittlungen vermute ich, dass XXXXXXXXXX auch hier ihre Finger im Spiel hatte. Es wäre fatal, wenn eine regionale Stelle, die vielleicht noch gute Verbindungen zur Rechtsanwaltskanzlei pflegt, zugleich Staatsanwaltschaft und Polizei vertreten würde. Das würde der Rechtsanwaltskanzlei bei vielen Verhandlungen einen enormen Vorteil verschaffen. Gar nicht auszudenken, welch Schindluder sich im Rechtsbereich noch abspielen könnte oder bereits abgespielt hat. Solche Gedanken kommen leider auf. Ich bitte das Bundesministerium für Justiz trotzdem, sich den Sachverhalt etwas genauer anzusehen, ihn an eine unvoreingenommene und unbeeinflusste Stelle weiterzuleiten – falls es eine solche noch gibt – und rechtlich neu zu bewerten.

Setzen Sie bitte auch die Rechtsanwaltskammer davon in Kenntnis, da die Anwaltskanzlei den Überwacher bei Betrug, Täuschung und Handeln mit illegal beschafften Daten erheblich unterstützt hat, was für die aufsichtsbehördliche Überprüfung relevant ist – vor allem, da diese Machenschaften erheblich zur Bereicherung der Kanzlei beigetragen haben.

Der bisherige Verlauf entwickelte sich entgegen aller Rechtsauskünfte. Dazu zählen die Empfehlung einer Richterin, unbedingt Anzeige zu erstatten, die Aussage, dass ein Anwalt im Strafrecht keine Unwahrheiten sagen darf, die Feststellung, dass die Gebühreneinholung unrechtmäßig sei, die Einstufung als Betrug oder auch nur die rechtswidrige Überwachung. Letztere war mir aufgrund meiner beruflichen Tätigkeiten und der Tatsache, dass ich Betreiber einiger Überwachungsanlagen bin, sowieso klar.

Was würden Sie tun, wenn Ihr Nachbar mit einer zweifelhaften Besitzstörungsmasche und ohne sein Grundstück erkennbar zu markieren, unter Verweis auf Ihre Einfahrt, die nicht ihm gehört, Ihre Mitmenschen auf Ihrem Grundstück mit umfangreicher rechtswidriger Überwachung nachstellt, sie damit zur Unterlassung nötigt und vertreibt und Ihren Ruf und Ihre Bemühungen durch Verleumdung und Lügen schädigt?

Bereits im Jahr 2020 habe ich ihm Folgendes geschrieben: „… bezüglich Ihrer Abstrafungen und Androhungen einer Besitzstörungsklage habe ich Ihnen bereits meine Bedenken geäußert, dass aus meiner Sicht Ihr Grundstück mindestens erkennbar gemacht werden müsste, da Sie sonst Gefahr laufen, einen Unwissenden unrechtmäßig abzustrafen.“

Und nun, fünf Jahre später und mit vielen weiteren Opfern, muss ich feststellen, dass die Frage von Recht oder Unrecht nur eine Frage des Einflusses ist. Kein Wunder, dass Verbrecher jeglichen Respekt vor unserem Rechtssystem verlieren.

In meinem Hoheitsgebiet sind zu viele Menschen geschädigt worden. Ohne behördliche Unterstützung kann ich die Betroffenen nicht in ihren Datenschutzrechten schützen und meinen Pflichten nachkommen.

Auf DATENWAFFE.eu sind unter „/Schriftverkehr/” die Schreiben an die Behörden in chronologischer Reihenfolge aufgelistet. Persönliche Schreiben an Betroffene werden dort vorerst nicht veröffentlicht. Im Anhang schicke ich Ihnen jedoch ein Schreiben, das auch für das Verfahren (XXXXXXXXXX am BG Lienz) relevant ist und dort eingebracht wurde. Überprüfen Sie bitte, ob dieses Schreiben eventuell auch „verschwunden” ist, oder erklären Sie mir die juristischen Tricks, die trotz alledem zu einem Freispruch führen können. Schauen Sie sich zumindest die umfangreiche Beweismappe an, die in dieser Hauptverhandlung eingebracht wurde, denn das Gericht hat sich diese Beweise nicht angesehen.

Da meine wiederholten Anträge von der Staatsanwaltschaft übersehen wurden – laut Volksanwaltschaft kommt das eigentlich nicht vor –, ist in der ganzen Causa wahrscheinlich noch anderes übersehen worden, bewusst oder auch nicht.

Die Veröffentlichung auf https://datenwaffe.eu hilft zumindest dabei, irgendwann auch den letzten Betroffenen zu erreichen und über die Sachlage aufzuklären. Vielleicht können wir mit meiner Petition auch etwas erreichen. So wird die Meldung von Datenschutzanliegen im Überwachungsbereich in Zukunft vielleicht etwas einfacher und barrierefreier. Außerdem werden öffentliche Räume und private Grundstücke dann hoffentlich konsequenter vor Überwachung durch Dritte geschützt.

Ich bitte Sie, meinem Antrag bezüglich der Vorgehensweise und der Information über Ihre Überprüfung nachzukommen. Zudem bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu meinen Vorwürfen, um meine Bedenken auszuräumen und die Öffentlichkeit aufzuklären.

In den letzten Jahren wurde ich als Zuständiger für das überwachte Grundstück von einigen Opfern aufgefordert, Anzeige zu erstatten. Ob dies an meiner Unfähigkeit oder an korruptionsähnlichen Zuständen liegt, dass diese nicht verfolgt wurden, kann ich nicht beurteilen.

Daher bitte ich nun das Bundesministerium für Justiz, eine Anzeige zu erstatten. Faulheit, Wegsehen, Beeinflussung, Mauschelei, Amtsmissbrauch und andere korruptionsähnliche Zustände in den Institutionen unserer Republik müssen unterbunden werden. Beamte bzw. Fachkräfte, die sich über das Recht des Volkes hinwegsetzen oder ihr Amt missbrauchen, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Sie dürfen sich nicht länger hinter den Mauern oder den Schildern der Behörden verstecken. Erstatten Sie Anzeige und setzen Sie aufsichtsbehördliche Maßnahmen. Andernfalls bitte ich Sie, mir eine zuständige Stelle auf EU-Ebene zu benennen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stangl

Anlage: Schreiben an ein Opfer, das sich hilfesuchend an mich gewandt hat.