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An die Polizeiinspektion Lienz

Sehr geehrte Damen und Herren der Polizeiinspektion Lienz,

bitte leiten Sie dieses Schreiben an Herrn XXXXXXXXXX weiter, dessen Kontakt ich am 8. November über die Bezirkshauptmannschaft Lienz erhalten habe. Er ist auch bezüglich meiner Anfrage informiert. Vielen Dank!

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX,

bezüglich der rechtswidrigen Überwachung, die durch die Datenschutzbehörde an der Kärntner Straße 28 festgestellt wurde und in meinem Verantwortungsbereich stattgefunden hat, wurde mir von der Bezirkshauptmannschaft Folgendes mitgeteilt: „… dass zwischenzeitlich zu gegenständlicher Thematik ausreichende Erhebungen unter Beiziehung der Polizeiinspektion Lienz durchgeführt worden sind.“

Ich habe bereits Polizeibilder (XXXXXXXXXX) vorliegen, die beispielsweise auf Bild Nr. 5 eine unwahre Beschreibung beinhalten. Der Polizeifotograf befindet sich bereits auf dem betroffenen Nachbargrundstück, das durch die illegale Überwachung zum Tatort wurde. Im Text ist fälschlicherweise angegeben, er befinde sich auf Bodenniveau der rechtswidrig betriebenen Videokamera. Durch den Zusatz „… in Richtung Nachbargrundstück und öffentliche Verkehrsfläche“ entsteht der Eindruck, dass das „weit“ entfernte Grundstück auf dem Foto das Nachbargrundstück ist, um das es sich in meiner Verantwortung handelt, und nicht das Grundstück, auf dem er sich bereits befindet. Auf Seite 5, Bild Nr. 8, wird der Einfahrtsbereich gezeigt. Nirgends ist ersichtlich, dass sich dieser Bereich inklusive des dahinter liegenden Grundstücks mit den Garagen (an den Metalltoren erkennbar) nicht im Besitz des Überwachers befindet. Auf der Ausschnittvergrößerung am darunterliegenden Bild sieht man von seinem Besitz, ganz links außen, nur noch einen kleinen Teil.

Da ich die verantwortlichen Beamten der ermittelnden Staatsanwaltschaft bereits damals umfassend über die genauen Besitzverhältnisse informiert habe, müssen wir uns leider mit dem beschriebenen Bildmaterial auseinandersetzen. Eventuell liegt hier eine bewusste amtswegige Täuschung vor. Dies hängt davon ab, von wem und wie dieses Bild- und Textmaterial gegen meine Anzeige eingesetzt wurde.

Ich berufe mich auf mein Grundrecht auf Informationsfreiheit und möchte die Öffentlichkeit über den skandalösen Umfang der Angelegenheit Kärntner Straße 28 informieren. Ich stelle den Antrag auf umfassende Informationen zu allen polizeilichen Ermittlungsarbeiten, die mit meiner Anzeige wegen Täuschung, Betrug und Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht in Verbindung mit dieser Adresse stehen oder standen.

Zur weiteren Information in Ihrem Interesse: An dieser Adresse führte die Polizei seit vielen Jahren hin und wieder Verkehrskontrollen in diesem Einfahrtsbereich durch. Vor einiger Zeit habe ich die Polizeibeamten bei einer dieser Kontrollen persönlich auf die rechtswidrige Überwachung durch den Nachbarn aufmerksam gemacht.

Die private Überwachung des in Wien wohnhaften Nachbarn diente hauptsächlich einer sittenwidrigen Besitzstörungsmasche unter Einbeziehung fremder und öffentlicher Bereiche mit eben dieser illegalen Überwachung. Seit September 2025 hat der Nachbar sogar eine zweite Kamera auf den noch nicht erfassten hinteren Teil unseres Grundstücks gerichtet.

Auf https://datenwaffe.eu werde ich in Zukunft mehrere Details dazu veröffentlichen. Sie können sich aber schon jetzt einen groben Überblick verschaffen.

Ich gehe davon aus, dass die Polizeiinspektion Lienz nun erkennt, dass nicht nur ein permanenter Überwachungsdruck, sondern auch eine illegale Überwachung im Einfahrtsbereich sowie auf der öffentlichen Straße stattgefunden hat. Dadurch wurden die Beamten selbst bei ihrer Amtshandlung sowie die Personen, die einer Verkehrskontrolle unterzogen wurden, erfasst und zeitweise aufgezeichnet.

Entgegen geltender Gesetze wurden Menschen bei der Polizeiarbeit indirekt in ihrer Privatsphäre und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt oder gefährdet.

Welche Schritte gedenkt die Polizei hierbei zu unternehmen?

Bei einer Gerichtsverhandlung zur Datenverarbeitung eines Überwachungsopfers im Jahr 2022 musste ich bereits miterleben, dass die Besitzverhältnisse im Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft Innsbruck unwahr dargestellt und umfangreiche Beweise ignoriert wurden. Daher bitte ich Sie um Hinweise, sofern Beamte aus Ihren Reihen, andere Behördenvertreter, die Rechtsanwaltskanzlei oder vielleicht sogar der Nachbar die Ermittlungen beeinflusst haben. Mussten die Polizeibeamten nach bestimmten Vorgaben handeln? Warum wurde ich bei den Ermittlungen nicht kontaktiert? Schließlich haben mich viele betroffene Bürgerinnen und Bürger kontaktiert, aber nicht die Polizei.

Im März 2024 hatte ich bereits schriftlich erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen geäußert. In demselben Schreiben stellte ich mich sogar für weitere Beweisaufnahmen und einen Lokalaugenschein zur Verfügung. Warum wurde davon kein Gebrauch gemacht oder wurden Sie darüber gar nicht informiert? Gab es Anzeichen für eine innerbehördliche Mauschelei, oder welche Fakten wurden Ihnen zugrunde gelegt? Wusste die Beamtin bzw. der Beamte beim Fotografieren des Tatorts, dass es sich um einen solchen handelt? Bei wem wurden die Besitz- oder Zuständigkeitsverhältnisse ermittelt? Warum wird bei den Polizeibildern eine unwahre Beschreibung der Sichtrichtung der Überwachungskamera angegeben? Und welcher Beamte trägt dafür die Hauptverantwortung?

Für die Veröffentlichung bitte ich Sie um umfassende Informationen und danke Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Mit freundlichen Grüßen