Die Geschichte der rechtswidrigen Videoüberwachung in der Kärntner Straße in Lienz und ihre Verwertung.
Ein Datenschutz-GAU und sein bisheriger Verlauf.
Im Spätsommer 2020 wurde mir durch zahlreiche Beschwerden bekannt, dass ein Nachbar mit anwaltlicher Vertretung Besitzstörungsdelikte im Umfeld der Trafik an seiner Liegenschaft in Lienz intensiv verfolgte. Ich habe den in Wien ansässigen Eigentümer dieses Nachbargrundstücks darauf hingewiesen, dass es bei der Verfolgung zu keinen Verwechslungen mit unserem Grundstück kommen darf und er sein Grundstück entsprechend zu kennzeichnen hat. Außerdem habe ich ihn darauf hingewiesen, dass sich auf seinem Grundstück öffentliche Abfallsammelbehälter der Stadtgemeinde befinden, die vor Einleitung des Besitzstörungsverfahrens zu entfernen sind.
Im Oktober 2020 einigten wir uns darauf, diese Betreibungen bis zur Nachholung diverser Maßnahmen einzustellen.
(Schriftverkehr 201012 bis 201210)
Wie sich herausstellte, wurde mein Einwand ignoriert und die Verfolgung wegen Besitzstörung mit der Verwertung der sich auf unserem Grundstück befindlichen Personen und einer Kostenforderung in Höhe von 265,30 Euro rigoros fortgesetzt. Nachdem ich ihn und die Anwaltskanzlei auf die Verwechslungsgefahr mit unserem Grundstück hingewiesen hatte und erstmals Einsicht in die Bilder der Nachbarschaftsüberwachung nehmen konnte, welche unser Grundstück und die öffentlichen Flächen umfassten, mit denen hohe Umsätze erzielt wurden, erstattete ich Ende 2020 Anzeige bei der Behörde.
Ich war überzeugt, dass hier betrügerische Absichten vorlagen, denn ich hatte bereits schriftlich auf diverse Problematiken hingewiesen, beispielsweise auf die Verwechslung mit unserem Grundstück, die fehlenden Markierungen und den möglichen Rechtsmissbrauch. Zudem hatte er sich nicht an unsere Vereinbarungen gehalten. Schließlich sahen wir die ersten Bilder der illegalen Überwachung.
Schon als ich ihn in dem damaligen Gespräch auf die öffentlichen Container der Stadt hinwies und er mir entgegnete: „Das weiß doch keiner“, wurde er mir verdächtig.
Das weiß doch keiner!
Bei seinen umfangreichen Besitzstörungsverfolgungen sollte man durch die juristische Begleitung doch eigentlich genau über die Rechtslage Bescheid wissen!
Im Laufe des Jahres 2021 kam es auf unserem Grundstück weiterhin zu zahlreichen Verfolgungen von Personen, und ich musste mich massiv mit den Beschwerden auseinandersetzen. Leider musste ich feststellen, dass meine Anzeige von der Behörde nicht bearbeitet wurde. Wir wurden darüber nicht einmal informiert. Erst als wir im Sommer 2021 telefonisch nachfragten, wurden wir davon in Kenntnis gesetzt. Man teilte uns mit, ich hätte keine Opferrolle.
Am 21. Oktober 2021 wurden die öffentlichen Container, die bis dahin ebenfalls rechtswidrig in die Überwachung des Wieners einbezogen waren, vom Amt für Umwelt und Zivilschutz entfernt.
Achtung! Bis dahin bestand zwischen der Stadtgemeinde und dem Nachbarn eine Vereinbarung für diese Adresse, die allen Mitbürgern uneingeschränkten Zugang und Nutzung sicherte. Trotzdem wurde das Grundstück einschließlich der öffentlichen Sammelcontainer umfassend überwacht und die rechtswidrig beschafften Daten mit einer sittenwidrigen Besitzstörungsmasche gewinnbringend verwertet.
Wo in Österreich ist es erlaubt, Sammelstellen der Gemeinde privat zu überwachen, um damit Personen für den eigenen Vorteil zu selektieren?
Unter erneutem Hinweis auf unsere Persönlichkeitsrechte konnte ich schließlich Ende 2021 erreichen, dass die Überwachungskamera, die vom Nachbarhaus aus auf die Kärntner Straße, unser Grundstück und unsere Einfahrt gerichtet war, von dort weggeschwenkt wurde.
(Schriftverkehr 210721 bis 220317)
Wir waren froh, dass unser Grundstück und der öffentliche Straßenraum nicht mehr überwacht wurden. Dachten wir zumindest. Doch leider hielt dieser Zustand nicht lange an.
Entgegen unseren Rechten und unserem Willen richtete man im Juni 2022 diese Videokamera erneut auf die öffentliche Straße und unser Grundstück. Damit wurde wiederholt mein Verantwortungsbereich überwacht, obwohl ich bereits ein Jahr zuvor darauf gedrungen hatte, dies zu unterlassen, und auf die Persönlichkeitsrechte hingewiesen hatte.
Somit wandte ich mich mit einer Beschwerde und Anzeige an die Datenschutzbehörde.
(Schriftverkehr 220721) & (Schriftverkehr 220803)
Aufgrund meiner „persönlichen Betroffenheit” wurde der Beschwerde nachgegangen. Im Frühjahr 2023 erließ die Datenschutzbehörde den Bescheid über die festgestellte Rechtsverletzung. Die Rechtslage zu derartigen Verstößen ist eindeutig. Der Datenschutzbehörde wurden Beweise vorgelegt und in einer Stellungnahme habe ich zudem auf die Täuschungen und Lügen des Überwachers bei den Ermittlungen hingewiesen.
Meines Wissens nach erfolgte jedoch keine Bestrafung durch die Behörde oder eine nachhaltige Ermahnung. Der Überwachungsdruck des Nachbarn gegenüber uns und unseren Mitmenschen blieb in jedem Fall bestehen.
(Schriftverkehr 230328) & (Schriftverkehr 230619) & (Schriftverkehr 230628) & (Schriftverkehr 230629) & (Schriftverkehr 230816)
Da der Wiener dem Leistungsauftrag der Datenschutzbehörde nur unzureichend nachkam, die eingesetzte rechtswidrige Überwachung behördlich festgestellt wurde, mir seine Täuschungen und die Methodik der vorangegangenen Besitzstörungsmasche mittlerweile weitgehend bekannt waren und ich mich mit Beschwerden gegen den Überwachungsdruck wehren musste, wandte ich mich im Herbst 2023 erneut an die Staatsanwaltschaft Innsbruck.
In meiner Funktion als Datenschutzverantwortlicher für den Bereich der Trafik habe ich in meiner Anzeige die Gesetzesverletzungen im Detail formuliert und unter anderem Anträge auf Information der Betroffenen und auf Entfernung dieser Videokamera/Datenwaffe gestellt. (Siehe Gesetze)
Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin jedoch die Einstellung des Verfahrens. Ich habe auch auf meine erheblichen Zweifel an einer objektiven, unparteiischen und unbeeinflussten Beweisaufnahme sowie auf meine erheblichen Bedenken hingewiesen, dass die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft unvernünftig und willkürlich ist. Zusätzlich stütze ich mich auf das Recht auf persönliche Freiheit, das Recht auf Datenschutz, das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und das Recht auf ein gerichtliches Urteil.
(Schriftverkehr 240310) & (Schriftverkehr 240905)
Trotzdem wurde ich schließlich im November 2024 über die Einstellung des Verfahrens informiert.
Interessant ist, dass ich während des Verfahrens mehrfach Akteneinsicht beantragt hatte. Diese wurde mir jedoch erst nach der Einstellung des Verfahrens gewährt. Auf den Inhalt meiner Anzeige wurde größtenteils nicht eingegangen und der Akt enthielt einige Mängel. Beispielsweise gibt es inhaltlich fehlerhafte Angaben, komplett falsche Daten, eine falsche Darstellung des Ortsbildes (amtswegige Täuschung?) und ein fehlendes, wichtiges Beweisblatt (Amtsmissbrauch?).
Im Dezember 2024 wandte ich mich an die Volksanwaltschaft. Diese kontaktierte im Januar 2025 das Bundesministerium für Justiz wegen dieser Ungereimtheiten bei der Akteneinsicht.
Ende Februar 2025 teilte mir die Volksanwaltschaft mit, dass ein Versäumnis vorläge, da dies von der Bezirksanwältin und der Aufsichtsstaatsanwältin übersehen worden sei. Die Dienststellenleiterin bedauere auch die lange Bearbeitungsdauer.
Handelt es sich hierbei möglicherweise um dieselbe Bezirksanwältin, die im Mai 2022 in einem anderen Einzelverfahren die Staatsanwaltschaft als Anklägerin gegen den genannten Wiener vertrat und Zeugenbeweise, die ihn belasten könnten, abgelehnt hat? (Wohlgemerkt, das war genau zu dem Zeitpunkt, als die Datenwaffe von unserem Grundstück weggeschwenkt wurde – nach dieser Verhandlung wurde die Kamera wieder auf unsere Einfahrt und die öffentliche Straße gerichtet.)
Über diese Verhandlung, an der ich aus Betroffenheitsinteresse als stiller Zuhörer teilgenommen habe und bei der ich einige bewusste Lügen seitens der anwaltlichen Vertretung wahrgenommen habe, habe ich die Datenschutzbehörde bereits in einer Stellungnahme informiert und auf mögliche Freunderlwirtschaft im Gerichtssaal hingewiesen. Die Beweise gegen den Wiener wurden mit den Worten "Wir haben alles, was wir brauchen" abgetan und das verhandelte Gesetz sehr eigenwillig interpretiert. Mauschelei und Rechtsbeugung? - Liegt hier auch Amtsmissbrauch vor?
„Wir haben alles, was wir brauchen“, hieß es bei Gericht.
Im März 2025 habe ich das Bundesministerium für Justiz mit meinen Vorwürfen der Mauschelei und der Rechtsbeugung konfrontiert und um eine Stellungnahme gebeten. Dabei wurde auch auf das fehlende Beweisblatt im Akt, die Nichtaufnahme bestimmter Inhalte meiner Anzeige, auf die unrichtige Darstellung der Örtlichkeit und andere Mängel im Akt sowie das bewusste Wegschauen der Staatsanwaltschaft hingewiesen.
(Schriftverkehr 250324) & (Schriftverkehr 250325)
Zeitgleich wurde diese Publikation veröffentlicht. Sie dient der Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen.
Das Bundesministerium für Justiz hat mir dann im Mai mitgeteilt, dass das von mir angesprochene Verfahren geprüft wurde und kein Anlass für weitere aufsichtsbehördliche Maßnahmen gefunden wurde.
Ende März habe ich mich auch an die Bezirkshauptmannschaft Lienz gewandt, um diese über die rechtswidrige Videoüberwachung zu informieren, die die Grundlage der Halterauskünfte bei der Behörde gewesen ist. Mein Bestreben, alle Betroffenen über die unerlaubte Überwachung und die tatsächlichen Besitzverhältnisse aufzuklären, war bisher aufgrund fehlender Daten erfolglos. Daher habe ich den Antrag auf Übermittlung dieser Daten gestellt.
Nach zwei Monaten teilte mir die BH Lienz mit, dass eine Übermittlung einer Liste über die erfolgten Halterauskünfte der letzten Jahre im Zusammenhang mit der Kärntner Straße 28, 9900 Lienz, seitens der Bezirkshauptmannschaft Lienz jedenfalls nicht erfolgen kann.
Da die genaue Anzahl der Halterauskünfte jedoch essenziell ist, um den genauen Umfang des Überwachungsmissbrauchs zu dokumentieren, habe ich mein Anliegen sowie mein berechtigtes rechtliches Interesse genauer beschrieben und weitere Anträge bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz gestellt. Gründe hierfür sind unter anderem Beschwerden in meinem Verantwortungsbereich, meine eigene Betroffenheit, der Wunsch, dem Überwachungsdruck nicht mehr ausgesetzt zu sein, sowie meine Pflicht, die Mitbürgerinnen und Mitbürger davor zu schützen.
… werden kein Kunde mehr bei Ihnen sein …
… fühlen wir uns verfolgt und beobachtet …
(Solche Zuschriften und ähnliche Kommentare haben wir bekommen.)
Ende Juni erhielt ich von der Bezirkshauptmannschaft Lienz die Mitteilung, dass unter Beiziehung der Polizeiinspektion Lienz Erhebungen durchgeführt und die erforderlichen Verwaltungsverfahren eingeleitet wurden.
Hinweis: Für die Polizeiinspektion Lienz ist dieser Überwachungsmissbrauch besonders heikel, da genau dieser Einfahrtsbereich wiederholt für Verkehrs- und Alkoholkontrollen genutzt wurde. Die jahrelange illegale Überwachung ist äußerst brisant, skandalös und absolut verboten. Stellen Sie sich vor, Sie werden angehalten und diese möglicherweise peinliche Situation sowie die Arbeit unserer Polizei wurden von einem privaten Überwacher aufgenommen, ohne dass Sie davon wissen.
Im Juli erhielt ich von der Datenschutzbehörde eine Antwort auf eine Anfrage vom März 2025 mit der Bitte um Stellungnahme (Schriftverkehr 250309). Es ging um eine Aussage des Wieners, die in meinem eingestellten Verfahren (2023 bis 2024) abgegeben wurde. Dort gab er an, dass er nicht nur von den Verwaltungsbehörden, sondern auch von der Datenschutzbehörde freigesprochen wurde. Man verwies mich an die ordentlichen Gerichte, da die Datenschutzbehörde als Verwaltungsbehörde eine Person nicht „freisprechen“ kann.
Lienzer Überwachungs-GAU – Überwachungsdruck wurde ausgebaut
Die bisherigen Bemühungen der Bezirkshauptmannschaft Lienz scheinen bislang wirkungslos zu sein. Im Gegenteil: Es scheint, als würden sie den Überwachungsdruck gegen uns sogar unterstützen. So wurde Anfang September 2025 eine zusätzliche Überwachungskamera installiert, die wieder direkt auf unser Grundstück gerichtet ist. Unser gesamtes Areal steht nun unter der Beobachtung unseres Nachbarn, sodass der Überwachungsdruck gegen uns komplett ausgebaut wurde. Dabei habe ich ihm vor Jahren geschrieben, die Überwachung auf unserem Grundstück zu unterlassen.

Wie fühlt es sich an, wenn euch eine private, externe Überwachung so unter Druck setzt?

Die Bezirkshauptmannschaft wurde informiert und es wurden weitere Informationen zum Ermittlungsstand angefragt.
„Ihre Eingaben wurden jedenfalls in einem amtswegigen Verfahren näher beleuchtet.“ Dies stand in einem Schreiben der Datenschutzbehörde vom Juli 2025. Ich habe diesbezüglich vom aktuellen Informationsfreiheitsgesetz Gebrauch gemacht und genauere Informationen dazu angefordert.
„Wie wird Art. 83 DSGVO in Österreich tatsächlich angewendet?“
Die Datenschutzbehörde hat mir mitgeteilt, dass sie ein amtswegiges Prüfungsverfahren eingeleitet hat. Darüber hinaus wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.
In Anbetracht der Auskunft der Bezirkshauptmannschaft, wonach „zwischenzeitlich zu gegenständlicher Thematik ausreichende Erhebungen unter Beiziehung der Polizeiinspektion Lienz durchgeführt worden sind“, habe ich unter anderem um die Kontaktdaten des zuständigen Beamten bei der Polizei ersucht.
Da ich bereits polizeiliche Bilder kenne, die durch eine unwahre Beschreibung nicht den Tatsachen entsprachen, und ich nicht nachvollziehen konnte, dass diese Ermittlungen hinter meinem Rücken stattgefunden haben, wurde auch ein Schreiben an die Polizeiinspektion Lienz übermittelt, in dem ich um umfassende Informationen bat.
Da ich bereits live miterleben durfte, wie Freunderlwirtschaft und Korruption im Bezirksgericht gehandhabt werden, interessierte mich auch das Vorgehen des Bundesministeriums bei deren Überprüfung bezüglich einer Aufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Ich habe mich diesbezüglich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, das eben dazu da ist, die Amtsverschwiegenheit aufzuheben, um diese behördliche Vorgehensweise öffentlich zu machen.
Auf der Website des Bundeskanzleramts heißt es: „Denn Offenheit und Transparenz sind das Gebot des modernen Rechtsstaats des 21. Jahrhunderts.“
Da es im Akt, dessen Zustellung ich erst nach Verfahrensende erhalten habe, sehr viele Missstände gibt und bereits auf der ersten Seite folgender Text in fetten Buchstaben geschrieben steht, …
„WICHTIG: Sämtliche Schreiben bitte keinesfalls an die Zentrale Zustellung Justiz, sondern ausschließlich an das jeweilige Gericht oder die Staatsanwaltschaft senden.“
… wollte ich wissen, warum der Akt „KEINESFALLS“ an die Zentrale Zustellung Justiz gehen darf. Ich bat das Bundesministerium für Justiz, dazu und zu einigen weiteren Punkten Stellung zu nehmen, um diese zu veröffentlichen.
Zudem bat ich das Bundesministerium, Faulheit, Wegsehen, Beeinflussung, Mauschelei, Amtsmissbrauch und andere korruptionsähnliche Zustände in den Institutionen unserer Republik zu unterbinden.
Offene Fragen zur rechtswidrigen Videoüberwachung
Die Datenschutzbehörde hat bereits festgestellt, dass die betreffende Videoüberwachung rechtswidrig war. Dennoch bleiben mehrere Fragen offen, die für Betroffene sowie für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind. Um die im Verfahren gesetzten oder geprüften aufsichtsbehördlichen Maßnahmen möglichst klar darzustellen und die behördliche Vorgehensweise nachvollziehbar zu dokumentieren, wurde die Datenschutzbehörde Anfang März 2026 um Klärung und eine umfangreiche Stellungnahme zum gegenständlichen Sachverhalt gebeten.
Da mein Schreiben an die Polizeiinspektion Lienz vom November 2025 bislang unbeantwortet geblieben ist, habe ich Ende März 2026 erneut um eine schriftliche Stellungnahme ersucht.
Gegenstand meiner Anfrage ist insbesondere die Nachvollziehbarkeit der polizeilichen Ermittlungsergebnisse sowie die im Akt dokumentierten Darstellungen, die nach meiner Wahrnehmung nicht vollständig mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen.
Zur besseren Veranschaulichung habe ich eine grafische Darstellung auf Basis eines Google-Maps-Bildes erstellt und mit Referenzmarkierungen versehen.
Auf dieser Grundlage habe ich die Polizei um die Beantwortung konkreter, ermittlungsrelevanter Fragen ersucht, um zur sachlichen Klärung des dargestellten Sachverhalts beizutragen.

„Behörde bestätigt: keine Sanktion trotz festgestelltem Verstoß“
Im April 2026 habe ich auf die Antwort der Datenschutzbehörde vom 8. April reagiert. Ziel meiner Anfrage ist es, offene Fragen zur praktischen Durchsetzung des Datenschutzrechts zu klären, insbesondere in Fällen, in denen eine Rechtswidrigkeit bereits festgestellt wurde, jedoch keine weiteren Konsequenzen erkennbar sind.
Aufgrund schwerwiegender Missstände erscheint mir eine behördliche Aufklärung der zahlreichen Betroffenen und der vielen unbekannten Opfer nicht möglich. Ende April 2026 wandte ich mich daher mit der Bitte um eine journalistische und öffentliche Aufarbeitung an die Lienzer Medienvertreter sowie mit der Bitte um sachliche Informationen und die notwendige Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger an das Lienzer Rathaus und Frau Bürgermeisterin.
Nach der letzten Antwort der Datenschutzbehörde, die laut Schreiben nicht verpflichtet ist, ihre Handlungen gegenüber anfragenden Bürgern zu begründen und damit letztlich zu rechtfertigen, habe ich den Hinweis der Behörde, einen Bescheid gemäß § 11 Abs. 1 IFG zu beantragen, in Betracht gezogen, um eine nachvollziehbare Darstellung der aufsichtsbehördlichen Maßnahmen zu erlangen.
(…. Fortsetzung folgt ….)
… den Schriftverkehr finden Sie hier, chronologisch geordnet.

Wir wollen keine auf uns gerichtete private Datenwaffe! Und erst recht nicht in den Händen von Leuten, die damit nicht richtig umgehen können oder daraus illegal Profit schlagen.
Hilfe!
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Schützt bitte unsere Freiheit und Privatsphäre!