Betreff: Erneute Aufforderung zur Stellungnahme und Einladung zum Lokalaugenschein – Kärntner Straße 28, Lienz
Sehr geehrter Herr Chefinspektor XXXXXXXXXX,
im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Videoüberwachung an der Kärntner Straße 28 wurde mir bekannt, dass gegenüber der Volksanwaltschaft dargestellt wurde, die Polizei habe mit mir telefonisch Kontakt aufgenommen und zu meinen Vorbringen Stellung bezogen.
Dazu halte ich fest:
Es gab zwar Telefonate, jedoch keine inhaltliche Beantwortung meiner wesentlichen Vorwürfe. Vielmehr wurde mir mitgeteilt, die Angelegenheit sei aus Sicht der Polizei abgeschlossen und man werde keine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Gerade das ist einer der Gründe, weshalb sich die Angelegenheit mittlerweile über Jahre zieht.
Meine Hinweise betreffen insbesondere:
- die Erfassung fremder Grundstücke und öffentlicher Bereiche durch eine private Videoüberwachung,
- die Verwendung dieser Aufnahmen für Besitzstörungsverfahren,
- die Überwachung eines Bereichs, der aufgrund der öffentlichen Sammelcontainer über Jahre allgemein zugänglich sein musste,
- die fehlende Erkennbarkeit von Grundstücksgrenzen,
- die Verfolgung von Personen lange nach den behaupteten Vorfällen,
- mögliche Fehler und Widersprüche in behördlichen Ermittlungen und Verfahrensakten,
- sowie die Frage, weshalb zahlreiche Hinweise auf diese Umstände bis heute unbeachtet geblieben sind.
Besonders irritierend ist für mich, dass in verschiedenen Verfahren und Unterlagen immer wieder Flächen als Grundstück des Überwachers dargestellt wurden, obwohl diese tatsächlich anderen Eigentümern zuzuordnen sind.
Seit Jahren versuche ich, auf diese Widersprüche aufmerksam zu machen. Statt einer nachvollziehbaren Aufarbeitung erlebe ich jedoch häufig Zuständigkeitsverschiebungen, fehlende Antworten und Verweise auf andere Stellen.
Da mittlerweile selbst die Redaktion des ORF-Bürgeranwalts auf die Einschätzung der Volksanwaltschaft verweist und diese wiederum auf Stellungnahmen anderer Behörden angewiesen ist, erscheint mir eine sachliche Klärung vor Ort sinnvoller als weitere Aktenvermerke und Telefonate.
Einladung zum Lokalaugenschein
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin XXXXXXXXXX,
sehr geehrte Frau Bezirkshauptfrau XXXXXXXXXX,
sehr geehrter Herr Chefinspektor XXXXXXXXXX,
ich lade Sie hiermit zu einem gemeinsamen Lokalaugenschein an der Kärntner Straße 28 in Lienz ein.
Vor Ort können die örtlichen Gegebenheiten, die betroffenen Grundstücke, die damaligen Sammelcontainerstandorte, die überwachten Bereiche sowie die von mir aufgezeigten Widersprüche unmittelbar nachvollzogen werden.
Nach mehreren Jahren behördlicher Verfahren erscheint mir dies der einfachste Weg, um Missverständnisse auszuräumen und eine gemeinsame Tatsachengrundlage zu schaffen.
Sollte sich dabei herausstellen, dass meine Wahrnehmung falsch ist, werde ich dies akzeptieren.
Sollte sich jedoch bestätigen, dass wesentliche Sachverhaltselemente bislang unvollständig oder unrichtig dargestellt wurden, dann wäre dies aus meiner Sicht Anlass genug, die Angelegenheit nochmals sorgfältig zu prüfen.
Ich ersuche Sie daher um Mitteilung von Terminvorschlägen.
Für die vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürger wäre es jedenfalls beruhigend zu wissen, dass die zuständigen Stellen bereit sind, sich die Situation persönlich anzusehen, anstatt ausschließlich auf Akten und Telefonnotizen zu vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen