Sehr geehrte Damen und Herren der Datenschutzbehörde,
sehr geehrte Frau Mag. XXXXXXXXXX,
seitens verschiedener Stellen unseres Bezirks werde ich immer wieder an die Datenschutzbehörde verwiesen. Ich habe die Polizei, die Bezirkshauptmannschaft und die Stadtgemeinde Lienz zu einem Lokalaugenschein eingeladen, da ich in all den Jahren immer wieder feststellen musste, dass die Besitzverhältnisse und die örtlichen Begebenheiten falsch dargestellt werden – sei es in den Akten, bei den polizeilichen Ermittlungen oder durch die vielen Lügen des Eigentümers des Nachbargrundstücks, wie sie auch in Ihrem Akt dokumentiert sind.
Da die Stadtgemeinde Lienz in einem aktuellen Schreiben vom 10.06.2026 von einer Ortsbesichtigung absieht und mich ebenfalls an die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde verweist, möchte ich Sie fragen, welche Stelle endlich bereit ist, sich mit mir vor Ort den wahren Sachverhalt zu ergründen. Bisher wurde nicht nur meine Beweisführung bewusst abgelehnt, sondern ich wurde trotz meiner Anzeigen auch immer geschickt umgangen. Mit mir wurde noch nie ein klärendes Gespräch gesucht, und bei meinen Urgenzen wurde die Zuständigkeit meistens auf andere abgewälzt.
Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Behörden die Tatsachen endlich erfassen und sich nicht auf fehlerhafte Wahrnehmungen, unrichtige Darstellungen oder gar auf dienstpflichtverletzende Staatsdiener berufen oder die Verantwortlichkeit möglichst weit vom Bezirk wegschieben.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen