260616 bh.lienz -> ws

Sehr geehrter Herr Stangl!

Vielen DANK für Ihr erneutes Schreiben!

Aufgrund der nach wie vor unveränderten Rechtslage darf ich auf die Vorkorrespondenz und die darin enthalten Zuständigkeiten verweisen.

Mit freundlichen Grüßen:

Die Bezirkshauptfrau: