260517 ws -> dsb.gv.at

An die Österreichische Datenschutzbehörde

Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXX,

ich danke Ihnen für Ihre persönliche Antwort auf meine Schreiben.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Datenschutzbehörde ihre Handlungen mir gegenüber als Bürger Wolfgang Stangl nicht näher begründen oder rechtfertigen muss.

Tatsächlich richte ich meine bisherigen Schreiben jedoch nicht nur als Privatperson, sondern vor allem auch in meiner Funktion als Einzelunternehmer und datenschutzrechtlich tätiger Verantwortlicher an Ihre Behörde.

Seit Mai 2018 bin ich an der Adresse Kärntner Straße 28 vertraglich als Dienstleister im Bereich IT-, Sicherheits- und Videoüberwachungstechnik  tätig. Mein Aufgabenbereich umfasst unter anderem technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten sowie den Schutz von Besucherinnen und Besuchern in meinem Verantwortungsbereich.

Gerade deshalb war und ist die gegenständliche Situation für mich besonders belastend.

Über Jahre hinweg musste ich mich mit Beschwerden zahlreicher Personen auseinandersetzen, die durch die dortige Videoüberwachung erfasst, beobachtet oder nachträglich verfolgt wurden. Gleichzeitig war ich selbst an dieser Adresse als Verantwortlicher für Videoüberwachung ausgeschildert, obwohl wesentliche datenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen durch die rechtswidrige Überwachung eines angrenzenden Grundstücks faktisch unterlaufen wurden.

Nach meiner Wahrnehmung wurden über längere Zeit öffentliche Bereiche, Nachbargrundstücke sowie allgemein zugängliche Flächen erfasst und personenbezogene Daten selektiv ausgewertet. Besonders problematisch erscheint mir dabei, dass der betreffende Grundstückseigentümer nach meinem Kenntnisstand gleichzeitig verpflichtet war, wegen der öffentlichen Sammelcontainer eine uneingeschränkte Benutzung seines Grundstücks durch die Allgemeinheit zu ermöglichen.

Trotz meiner persönlichen Hinweise auf fehlende Markierungen, mangelnde Erkennbarkeit der Grundstücksgrenzen, die öffentliche Sammelstelle und datenschutzrechtliche Probleme wurden weiterhin Personen erfasst und in weiterer Folge Besitzstörungsforderungen geltend gemacht.

Aufgrund der Vielzahl der mir bekannten Fälle gehe ich mittlerweile von einem erheblichen Gesamtschaden für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus. Selbst vorsichtig geschätzt dürfte sich dieser im Laufe der Jahre der rechtswidrigen Überwachung auf einen beträchtlichen Betrag summiert haben.

Besonders schwer nachvollziehbar ist für mich jedoch das Verhalten der beteiligten Stellen.

Ich habe wiederholt den Eindruck gewonnen, dass entscheidende Sachverhaltselemente nicht objektiv gewürdigt wurden. Hinweise, Beweise und angebotene Lokalaugenscheine blieben unbeachtet. Gleichzeitig wurden Verfahren und Ermittlungen aus meiner Sicht vielfach auf Grundlage unvollständiger oder unrichtiger Darstellungen geführt.

Als besonders belastend empfinde ich dabei die starke persönliche und institutionelle Vernetzung innerhalb unseres Bezirks. Wenn Rechtsanwaltskanzleien, Behörden, politische Verantwortungsträger und Teile der Justiz über Jahre hinweg eng miteinander verbunden sind, entsteht zumindest aus Sicht eines betroffenen Bürgers leicht der Eindruck mangelnder Unabhängigkeit oder struktureller Befangenheit — selbst dann, wenn dies von außen möglicherweise anders bewertet wird.

Ich halte es daher für legitim, dass Bürgerinnen und Bürger in einem solchen Fall Aufklärung verlangen und kritische Fragen stellen dürfen, insbesondere wenn sie über Jahre hinweg keine nachvollziehbaren Antworten erhalten.

Dass meine Schreiben häufig unbeantwortet bleiben, dass ich trotz meiner unmittelbaren Betroffenheit und meiner fachlichen Zuständigkeit systematisch nicht einbezogen wurde und dass selbst offensichtliche Widersprüche kaum aufgearbeitet werden, verstärkt diesen Eindruck zusätzlich.

Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass mein Anliegen nicht darin besteht, Ihre Behörde pauschal anzugreifen oder Einzelpersonen in behördlicher Verantwortung vorzuverurteilen.

Mein Anliegen ist vielmehr, dass rechtswidrige Datenverarbeitungen — insbesondere dann, wenn sie viele Bürgerinnen und Bürger betreffen — transparent aufgearbeitet werden und dass Datenschutz nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch praktisch durchgesetzt wird.

Gerade deshalb kann ich die bisherige Untätigkeit beziehungsweise Zurückhaltung der Behörden in diesem Fall nur schwer nachvollziehen.

Hiermit beantrage ich daher den Bescheid gemäß § 11 Abs. 1 IFG und ersuche nochmals um eine möglichst nachvollziehbare Darstellung jener aufsichtsbehördlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Sachverhalt geprüft oder gesetzt wurden.

Ich hoffe weiterhin, damit einen Beitrag zur öffentlichen Aufklärung sowie zur Stärkung des Vertrauens in den Datenschutz und in rechtsstaatliche Verfahren leisten zu können.

Mit freundlichen Grüßen