An die Österreichische Datenschutzbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren der Österreichischen Datenschutzbehörde,
unter Bezugnahme auf Ihre Stellungnahme vom 08. April 2026 sowie auf den bisherigen Verfahrensverlauf ersuche ich um eine ergänzende Prüfung und Klarstellung in Bezug auf den gegenständlichen Sachverhalt.
1. Zusammenfassende Sachverhaltsdarstellung
Im vorliegenden Fall wurde über einen längeren Zeitraum eine Videoüberwachung betrieben, die von Ihrer Behörde als nicht rechtskonform im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung beurteilt wurde.
Nach meinem Kenntnisstand und den vorliegenden Beweisbildern umfasste diese Überwachung:
- Bereiche außerhalb des eigenen Grundstücks,
- darunter Nachbarflächen, öffentliche Verkehrsbereiche sowie eine öffentlich zugängliche Einrichtung,
- sowie eine längerfristige Speicherung der dabei erfassten personenbezogenen Daten.
Im Zusammenhang mit dieser Überwachung kam es zu einer Vielzahl von Unterlassungs- u. Besitzstörungsklagen, bei denen die erhobenen Daten als Grundlage herangezogen wurden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich aus meiner Sicht insbesondere die Frage, inwieweit bei der Beurteilung des Falles auch
- der Umfang der betroffenen Personen,
- die Dauer der Datenverarbeitung
- sowie eine allfällige Nutzung der Daten im Zusammenhang mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Interessen
berücksichtigt wurden.
2. Fehlende Sanktionen und praktische Durchsetzung
Wie Ihrer Stellungnahme zu entnehmen ist, wurden nach Herstellung eines rechtskonformen Zustands keine weiteren Maßnahmen gemäß Art. 83 der Datenschutz-Grundverordnung für erforderlich erachtet.
Dies wirft aus meiner Sicht grundsätzliche Fragen zur praktischen Durchsetzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen auf, insbesondere im Hinblick auf den Zeitraum vor der Anpassung der Datenverarbeitung.
Ich ersuche daher nochmals um Klarstellung, nach welchen Kriterien im vorliegenden Fall von der Verhängung einer Geldbuße abgesehen wurde.
3. Aktuelle Situation – neue Videoüberwachung seit 2025
Besonders problematisch erscheint mir die aktuelle Entwicklung:
Im September 2025 wurde erneut eine Videoüberwachung installiert, die sich wiederum auf Bereiche richtet, die meinem datenschutzrechtlichen Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Mitteilung:
- ob dieser Umstand Ihrer Behörde bekannt ist,
- und ob hierzu bereits eine Prüfung erfolgt ist oder beabsichtigt wird.
4. Meine Rolle und praktische Ohnmacht
Ich bin im gegenständlichen Bereich selbst in datenschutzrechtlicher Funktion tätig und trage Verantwortung für den Schutz der personenbezogenen Daten von Besucherinnen und Besuchern.
Gerade vor diesem Hintergrund ergibt sich für mich eine erhebliche praktische Problematik:
Trotz eigener Schutzmaßnahmen wurden Personen in meinem Verantwortungsbereich durch Dritte erfasst und deren Daten verarbeitet. Nach meiner Wahrnehmung besteht diesbezüglich weiterhin die Möglichkeit, ohne dass ich dies wirksam verhindern kann.
Ich ersuche daher um eine allgemeine Klarstellung:
Welche konkreten Möglichkeiten stehen Verantwortlichen zur Verfügung, um Personen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich vor einer rechtswidrigen Datenverarbeitung durch Dritte zu schützen?
5. Verfahrenswahrnehmung und Informationslage
Im Zuge der bisherigen Verfahren ist aus meiner Sicht zudem auffällig, dass unterschiedliche behördliche Einschätzungen und Darstellungen vorliegen.
Ich habe hierzu auf der Website https://datenwaffe.eu eine umfassende Dokumentation erstellt, in der auch Abweichungen zwischen tatsächlichen Gegebenheiten und einzelnen Ermittlungsergebnissen dargestellt werden.
Unabhängig davon möchte ich festhalten, dass ich mehrfach angeboten habe, den Sachverhalt im Rahmen eines gemeinsamen Lokalaugenscheins darzustellen, um eine möglichst faktenbasierte Beurteilung zu ermöglichen.
Ein solcher Termin wurde bislang nicht wahrgenommen.
6. Ersuchen um weitere Prüfung
Vor dem Hintergrund der dargestellten Umstände ersuche ich die Datenschutzbehörde, den gegenständlichen Sachverhalt nochmals gesamthaft zu würdigen.
Sollte sich im Zuge dieser Prüfung ergeben, dass einzelne Aspekte nicht im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen, ersuche ich um entsprechende Weiterleitung an die zuständigen Stellen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
7. Ziel der Anfrage
Mein Anliegen ist es, den vorliegenden Fall nicht nur individuell aufzuarbeiten, sondern auch zur Klärung grundsätzlicher Fragen der praktischen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung beizutragen.
Die Beantwortung meiner Fragen dient daher auch der Information betroffener Personen sowie der sachlichen Dokumentation auf der Website https://datenwaffe.eu.
Ich ersuche – soweit rechtlich zulässig – um eine nachvollziehbare Stellungnahme zu den genannten Punkten.
Sollten einzelne Fragen nicht beantwortet werden können, ersuche ich zumindest um eine kurze entsprechende Begründung.
Mit freundlichen Grüßen