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Antwort vom Oberlandesgericht Innsbruck

Betrifft: Ihr E-Mail vom 13.8.2026


Sehr geehrter Herr Stangl!

Sie haben sich mit Schreiben vom 13.8.2026 per E-Mail an die Justiz-Ombudsstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck gewandt. Darin führen Sie im Wesentlichen aus, dass Sie die
konkrete Vorgehensweise in mehreren Verfahren kritisch hinterfragen, da aus Ihrer Sicht grob fahrlässige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte nicht ausreichend berücksichtigt bzw. aufgegriffen worden seien. Daran anschließend führen Sie unterschiedlichste Aspekte aus und verweisen auf die von Ihnen vorgelegten, an verschiedene staatliche Institutionen adressierten Beilagen. Nach Ihrer Ansicht seien in einem konkret bezeichneten Strafverfahren auch wesentliche Aspekte seitens der Staatsanwaltschaft schlichtweg ignoriert worden.
Abschließend ersuchen Sie um eine umfassende Stellungnahme zu den von Ihnen vorgebrachten Punkten sowie um eine eingehende Überprüfung und Reflexion des geschilderten Sachverhalts. Darüber hinaus regen Sie die Einleitung entsprechender aufklärender und rechtlicher Schritte an.

Aus Anlass Ihres Schreibens möchten wir Sie informieren, dass die Justiz-Ombudsstellen eingerichtet wurden, um Beschwerden über die Verfahrensdauer und das Verhalten von Justizbediensteten, also Beschwerden über die „Justizverwaltung“, nachzugehen.

Bitte beachten Sie, dass die Justiz-Ombudsstelle

  • keine allgemeinen Rechtsauskünfte erteilt;
  • keinen anwaltlichen Rat ersetzt;
  • keine Anzeigen, welcher Art auch immer, entgegennimmt;
  • nicht in Verfahren eingreifen oder Verfahren überprüfen sowie
  • keine Gerichtsentscheidungen beeinflussen, ändern oder kommentieren kann.

Des weiteren weisen wir darauf hin, dass die Justiz-Ombudsstellen nicht für Beschwerden über Polizei, Staatsanwaltschaften, Bundes- und Landesverwaltungsgerichte sowie sonstige Behörden zuständig ist.

Ihrem Schreiben sind weder Beschwerden über die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens noch Beanstandungen hinsichtlich des Verhaltens von Justizmitarbeiter:innen zu entnehmen.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Justiz-Ombudsstelle weder in gerichtliche Verfahren eingreifen noch deren Verlauf oder Entscheidungen – auch nicht nachträglich – überprüfen kann. Die inhaltliche Prüfung gerichtlicher Entscheidungen ist ausschließlich im Wege der Erhebung von Rechtsmitteln möglich.

Sachliche Kritik kann grundsätzlich durchaus dazu beitragen, bestehende Abläufe zu hinterfragen und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Konstruktive Rückmeldungen sind daher grundsätzlich zu begrüßen. Für die von Ihnen vorgebrachten Anliegen ist die Justiz Ombudsstelle jedoch nicht zuständig. Weitere Schritte sind von unserer Seite aus diesem Grund nicht beabsichtigt.

Wir bitten um Kenntnisnahme und verbleiben mit freundlichen Grüßen!