Vom Leiter der Justiz-Ombudsstelle beim Oberlandesgericht Innsbruck
Betrifft: Ihr E-Mail vom 24.8.2026
Sehr geehrter Herr Stangl!
Sie haben sich heute erneut per E-Mail an die Justiz-Ombudsstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck gewandt und im Wesentlichen Ihre Ausführungen wie in Ihrer E-Mail vom 13.8.2026 wiederholt. Sie beantragen nunmehr in Ihrem Schreiben die dienstaufsichtliche Prüfung der an einem konkreten Verfahren „beteiligten Bediensteten des Bezirksgerichts Lienz“ sowie die Weiterleitung Ihrer Beschwerde betreffend das Verfahren XXXXXXXXXX an die Oberstaatstanwaltschaft Innsbruck als zuständige Aufsichtsbehörde.
Zu Ihrer „Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen die Mitarbeiter:innen des Bezirksgerichts Lienz weisen wir Sie darauf hin, dass die Erstattung einer Disziplinaranzeige ausschließlich dem Dienstgeber vorbehalten ist. Einem Dritten kommt kein subjektives Recht auf die Führung eines Disziplinarverfahrens zu (vgl Fellner/Nogratnig, RStDG, GOG und StAG I5.05 § 101 RStDG Rz 16). Ihre Beschwerde wird dennoch der zuständigen Dienstbehörde zur Kenntnis gebracht.
Wie Sie selbst zutreffend ausführen und Ihnen bereits im Schreiben vom 17.8.2026 mitgeteilt wurde, ist die Justiz-Ombudsstelle nicht für Beschwerden über Staatsanwaltschaften zuständig. Die Justiz-Ombudsstelle fungiert auch nicht als „Poststelle“ für jegliche Eingaben an Justiz-Dienststellen. Im Sinn des von Ihnen zitierten § 6 Abs 1 AVG (2. Alternative) werden Sie daher darauf verwiesen, dass Ihre Beschwerde, soweit sie sich auf Vorgänge in dem von Ihnen konkret bezeichneten Ermittlungsverfahren bezieht, bei der Oberstaatsanwaltshaft Innsbruck als zuständige Dienstbehörde einzubringen ist. Diese haben Sie in Ihrer Mail ohnedies bereits zutreffend als solche bezeichnet.
Darüber hinausgehende Veranlassungen werden von Seiten der Justiz-Ombudsstelle nicht getroffen. Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass weitere Eingaben mit dem selben Inhalt im Sinn des § 78 Abs 5 GOG ohne weitere Bearbeitung zu den Akten genommen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme und verbleiben
mit freundlichen Grüßen!