Eingabe vom 23. März 2025
Aufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Innsbruck zu XXXXXXXXXX
Das Bundesministerium für Justiz teilt hinsichtlich Ihrer Eingabe vom 23. März 2025 mit, dass das von Ihnen angesprochen Verfahren geprüft und kein Anlass für weitere aufsichtsbehördliche Maßnahmen gefunden wurde.
Darüber hinaus ist hinsichtlich der Aufarbeitung der in der gegenständlichen Eingabe vorgebrachten Beschwerden auf die abschließenden Ausführungen der Volksanwaltschaft zu XXXXXXXXXX zu verweisen.