Nachfolgender Offener Brief ergeht am heutigen Nationalfeiertag an die Stadtgemeinde Lienz sowie die Bezirkshauptmannschaft Lienz. Anlass sind die fortdauernde Rechtsunsicherheit für Bürger und Gäste nach jahrelanger rechtswidriger Videoüberwachung im Bereich Kärntner Straße sowie das bei der Europäischen Kommission (GD JUST) anhängige Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen CPLT(2026)03233. Eine Übersicht wesentlicher behördlicher Rückmeldungen und Entwicklungen ist unter www.datenwaffe.eu einsehbar.
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Betreff: OFFENER BRIEF: Bürgeraufklärung, Rechtssicherheit und Vertrauensschutz nach jahrelanger rechtswidriger Überwachung und Besitzstörungs-Abmahnpraxis im Bereich Kärntner Straße
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
geschätzte Mitglieder des Gemeinderates,
sehr geehrte Damen und Herren der regionalen Medien,
der heutige Nationalfeiertag erinnert an das Fundament unserer Republik: den Schutz der Grundrechte, das Vertrauen in funktionierende Institutionen und die Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz.
Gerade an diesem Tag muss ein Thema offen angesprochen werden, das über Jahre hinweg zahlreiche Menschen in unserer Region verunsichert und im Vertrauen in den öffentlichen Raum geschädigt hat: Die nachweislich rechtswidrige Videoüberwachung im Bereich der Kärntner Straße in Lienz, die in systematischer Manier als Instrument für Besitzstörungs-Forderungen und anwaltliche Abmahnungen genutzt wurde.
Zahllose Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kunden der dortigen Nahversorger sowie Gäste unserer Stadt wurden über Jahre hinweg durch Bildaufnahmen verunsichert oder zur Zahlung von Beträgen veranlasst. Auch wenn der akute Überwachungsdruck nach behördlichen Feststellungen und der Entfernung der damaligen Wertstoffsammelbehälter nachgelassen hat, wirkt der Schaden fort: Viele Menschen meiden den Bereich nach wie vor aus Sorge vor unberechtigten Nachstellungen.
Auf Bundes- und Unionsebene ist dieser Fall längst kein lokaler Einzelfall mehr:
- Die Europäische Kommission (Generaldirektion Justiz und Verbraucher – GD JUST) hat unter dem Aktenzeichen CPLT(2026)03233 ein offizielles Beschwerdeverfahren bezüglich der behördlichen Vollzugsdefizite und des fehlenden effektiven Rechtsschutzes eingeleitet.
- Beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) ist ein Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anhängig, um die verwaltungsinterne Behandlung der Dienstaufsichtsrügen rechtsverbindlich offenzulegen.
Auf kommunaler Ebene schulden wir den Betroffenen jedoch bis heute eine klare und transparente Aufklärung. Die Stadtgemeinde Lienz und die örtlichen Vertretungen tragen Mitverantwortung für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen und halböffentlichen Raum.
Besonders unverständlich und bedrückend bleibt für mich der Umstand, dass es von Seiten der zuständigen kommunalen und regionalen Stellen bis heute keine einzige öffentlich erkennbare Reaktion, Klarstellung oder Aufklärung für die betroffene Bevölkerung gegeben hat. Trotz jahrelanger Hinweise, fundierter Dokumentationen und behördlicher Erkenntnisse herrscht nach außen hin vollkommenes Stillschweigen. Den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber wurde bislang kein reiner Wein über die tatsächlichen Gegebenheiten eingeschenkt. Dass erst die Europäische Kommission in Brüssel unter dem Aktenzeichen CPLT(2026)03233 tätig werden muss, um dem systemischen Wegsehen auf den Grund zu gehen, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Verantwortungsbereitschaft vor Ort.
Ich richte daher folgende Fragen und Anliegen im Rahmen dieses Offenen Briefes an die Stadtführung:
- Umfassende Bürgerinformation: Plant die Stadtgemeinde Lienz, die Öffentlichkeit offiziell darüber aufzuklären, welche Bereiche in der Kärntner Straße tatsächlich öffentliche bzw. allgemein zugängliche Verkehrsflächen darstellen, um die entstandene Verunsicherung endgültig zu beseitigen?
- Rechtssicherheit an Schnittstellen: Welche Vorkehrungen werden künftig getroffen, um zu verhindern, dass öffentlich zugängliche Bereiche – wie damals im Umfeld der Wertstoffcontainer der Stadt – erneut durch Dritte unbemerkt für automatisierte Besitzstörungs-Geschäftsmodelle zweckentfremdet werden?
- Wiederherstellung des Bürgervertrauens: Setzt sich die Stadtgemeinde gemeinsam mit der Bezirkshauptmannschaft für eine klare Kennzeichnung von Grenzlinien im Straßenraum ein, damit Verkehrsteilnehmer und Gewerbekunden nicht länger in unklare rechtliche Fallen tappen?
Rechtsstaatlichkeit darf kein Lippenbekenntnis sein. Wer durch unzulässige Datenverarbeitungen oder irreführende Vorwürfe zur Kasse gebeten wurde, hat ein Recht darauf, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter vor Ort für Klarheit sorgen.
Dieser Offene Brief sowie die zugehörigen Dokumente und der weitere behördliche Fortgang sind im Rahmen der laufenden Aufarbeitung auf der Plattform www.datenwaffe.eu öffentlich einsehbar.
Mit freundlichen Grüßen