Betreff / Bezug:
Aufrechterhaltung des Bescheidantrags nach § 15 Abs. 1 IFG zu GZ XXXXXXXXXX (Vorgang vom 23.09.2026)
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Dr. XXXXXXXXXX,
zu Ihrem Erlass vom 13.10.2026 (GZ: XXXXXXXXXX) nehme ich Bezug auf meine per E-Mail übermittelte Stellungnahme vom 14.10.2026.
Zur Wahrung aller Formerfordernisse und zur Vermeidung behördlicher Säumnisse halte ich hiermit über das Webformular meinen Antrag auf Erlassung eines bescheidmäßigen Abspruchs gemäß § 15 Abs. 1 IFG ausdrücklich und vollinhaltlich aufrecht:
- Zu Spruchpunkt 2 (RAK-Weiterleitung): Die Nichterteilung der begehrten Auskunft bzw. die Nicht-Weiterleitung des dargelegten Sachverhalts an die Rechtsanwaltskammer stellt eine Informationsverweigerung dar und bedarf eines rechtsfähigen Bescheids.
- Zu den Punkten 1 und 3 (Dienstaufsicht / Ombudsstelle): Das Nicht-Vorhandensein von Aufzeichnungen über die mit Schreiben der Justiz-Ombudsstelle vom 24.08.2026 (GZ: XXXXXXXXXX) zugesicherte Weiterleitung an die Dienstbehörde ist bescheidmäßig festzustellen, um den verfassungsrechtlich garantierten Rechtsweg an die Verwaltungsgerichte zu eröffnen.
Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Zweimonatsfrist gemäß § 15 Abs. 1 IFG, durch Erlassung eines schriftlichen Bescheids erledigt wird.
Die Korrespondenz wird im Rahmen der laufenden Dokumentation auf datenwaffe.eu transparent geführt.
Mit freundlichen Grüßen