Betreff: Re: GZ XXXXXXXXXX – Aufrechterhaltung des Antrags auf Bescheiderlassung gemäß § 15 Abs. 1 IFG
Sehr geehrter Herr Dr. XXXXXXXXXX,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 13.10.2026 (GZ: XXXXXXXXXX) halte ich meinen Antrag auf Erlassung eines bescheidmäßigen Abspruchs gemäß § 15 Abs. 1 IFG ausdrücklich aufrecht.
Die Erteilung der Auskunft bezüglich Spruchpunkt 2 (Nicht-Weiterleitung an die RAK) stellt eine Verweigerung der verlangten behördlichen Schrittüberprüfung dar. Zudem ist das Nicht-Vorhandensein von Aufzeichnungen über eine von der Ombudsstelle der Justiz am 24.08.2026 schriftlich zugesagte Weiterleitung an die Dienstbehörde bescheidmäßig festzustellen, um Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten zu ermöglichen.
Ich ersuche daher um fristgerechte Ausfertigung des bescheidmäßigen Abspruchs.
Mit freundlichen Grüßen